Bautzen, Wirtschaft

Zuzahlung für Bus: Eltern unter Schock

von Monika Lenz – 22.09.2009

„Rotz und Wasser“ hat sie geheult als sie auf ihr Konto blickte. 417 Euro hatte das Straßenverkehrsamt des Kreises Bautzen abgebucht. Kosten für die Schülerbeförderung. Geld, das Katrin Berg (Name geändert) nicht hat. Und Geld, von dem sie nicht so recht weiß, wieso sie es bezahlen soll.

Landkreis. Das Wieso wird schnell klar, wenn man sich die Satzung über die Kostenerstattung der Schülerbeförderung im Kreis ansieht. Seit 1. August gilt sie. Und sie besagt: Maximal 700 Euro für öffentliche Verkehrsmittel übernimmt das Landratsamt. Den Rest müssen die Eltern aus der eigenen Tasche bezahlen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Und Katrin Berg ist so eine Ausnahme.

Seit 1. August gilt im Landkreis Bautzen eine neue Satzung zur Kostenerstattung bei der Schülerbeförderung. Manche Eltern haben allerdings die Zuzahlung übersehen. Der Schock kommt bei der Abbuchung.

Seit 1. August gilt im Landkreis Bautzen eine neue Satzung zur Kostenerstattung bei der Schülerbeförderung. Manche Eltern haben allerdings die Zuzahlung übersehen. Der Schock kommt bei der Abbuchung.

Denn sie bezieht nicht nur Arbeitslosengeld II, sondern ihre Tochter ist auch gezwungen, nach Hoyerswerda ins Gymnasium zu fahren, weil es für sie keinen Platz in Bautzen gab. Allerdings müssen auch Ausnahmen Widerspruch gegen solche Bescheide einlegen, damit sich die Behörde damit beschäftigt. Das aber hat Katrin Berg verpasst. Weil sie die extra angeführte Zuzahlung schlichtweg übersehen hat. „Ich habe das bekommen, das sah aus wie immer und so habe ich es abgeheftet“. erzählt sie. „Die 385,50 Euro sind mir einfach entgangen. Ich habe es nicht gesehen.“

Um so größer war der Schock, als das Geld abgehoben wurde. „Erst dachte ich an ein Versehen“, erzählt sie. Als sich diese Hoffnung zerschlug war sie fassungslos. „Ich sag´s wie es ist, ich habe bitterlich geweint“, gesteht Katrin Berg. Sie habe schließlich keine andere Wahl, als ihre Tochter nach Hoyerswerda zu schicken. Zwei Wochen, bevor sie auf das sorbische Gymnasium gehen sollte, sei die Absage gekommen. Keine Plätze frei. „Ich bin ja nicht einmal gefragt worden, ob ich das zahlen kann. Oder ob es eine andere Schule für meine Tochter gibt.“

Tatsächlich müssen alle Eltern den Eigenanteil zahlen, unabhängig davon, ob sie genügend eigenes Einkommen haben oder nicht. Aber: Das gilt nur dann, wenn es eine Alternative für die Eltern gibt, also das Kind in eine Schule in Bautzen gehen könnte. Das aber kann Katrin Bergs Tochter nicht. Sie stand auf der Warteliste auf Platz 126. Entsprechend gut sind die Chancen, dass sich ihr Problem lösen lässt.

„Auch für diese Mutti werden wir eine Lösung finden. Wir stehen im Kontakt“, heißt es aus dem Landratsamt. Die Fälle, in denen der Höchstbetrag überschritten wird, häufen sich offenbar. Deshalb werden die 700 Euro Anteil des Kreises wieder neu diskutiert. Pressesprecherin Sabine Rötschke bestätigt: „Aufgrund einiger ähnlicher Fälle steht der Höchstbetrag noch einmal auf dem Prüfstand.“

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