Bautzen, Vermischtes
Gerammt und dann einfach abgehauen
von Monika Lenz – 10.11.2009Bernd Neumann ist stinksauer. Der Bautzener hat an seinem Audi seit einigen Tagen eine riesige Schramme. Als er am 22. Oktober 2009 um 16.00 Uhr aus dem Marktkauf kam, entdeckte er den Schaden über dem linken Hinterrad. Vom Verursacher fehlte jede Spur. Der hatte sich aus dem Staub gemacht.
Bautzen. Länger als eine Stunde blieb Bernd Neumann noch auf dem Parkplatz. „Ich habe alles abgesucht“, sagt er. Immer in der Hoffnung, vielleicht doch noch einen Hinweis auf Täter zu finden. Erfolglos. „Es muss ein weißer Wagen gewesen sein“, vermutet er anhand der Spuren am blauen Lack seines Wagens. Jetzt hofft er, dass andere etwas gesehen haben, vielleicht einen entscheidenden Hinweis geben können.

Bernd Neumann ist sauer. Ein anderer Wagen ist auf dem Parkplatz gegen den Audi geschrammt und dann abgehauen. Das passiert im Polizeibereich Bautzen relativ häufig.
Denn das ist die größte Chance, dem Verursacher auf die Spuren zu kommen. „Zeugenaussagen werden möglichst zeitnah, wenn möglich vor Ort erhoben“, sagt Matthias Dietel von der Polizeidirektion Oberlausitz Niederschlesien. „Wenn diese uns das amtliche Kennzeichen des Verursacherfahrzeuges nennen können, wird der Unfallverursacher unverzüglich aufgesucht.“ Dann nehme man das Fahrzeug in Augenschein, dokumentiere die Beschädigungen und vernehme den Verdächtigen.
Eine andere Möglichkeit sind die Spuren am geschrammten Auto. „Dies sind Spuren vom Täterfahrzeug wie Splitter, z.B. von Blinkerschalen, Scheinwerfern oder Lackspuren“, erklärt Dieter weiter. Die Spuren werden kriminalistisch ausgewertet, anhand besonderer Eigenheiten lassen sich Dietel zufolge Splitter von Beleuchtungseinrichtungen ganz bestimmten Fahrzeugtypen zuordnen, ebenso Lackspuren.
Spurenproben haben die Beamten auch vom Wagen Bernd Neumanns genommen. Hinweise von anderen Autofahrern oder Passanten fehlen noch. Immerhin: Die Reparatur kostet rund 500 Euro. Abgesehen davon, dass Bernd Neumann einen Eigenanteil berappen muss, würde er bei Inanspruchnahme der Versicherung auch hoch gestuft werden. So oder so zahlt er die Rechnung für den Unfall, an dem er schuldlos ist.
Zwei Drittel der Unfälle geschehen im ruhenden Verkehr
Damit ist er nicht allein. 40 bis 60 mal im Monat flüchten Unfallverursacher allein im Revierbereich Bautzen. Zwei Drittel dieser Unfälle geschehen im ruhenden Verkehr, betreffen also parkende Autos. Allein in Bautzen krachte es im September laut Polizei elfmal auf drei Parkplätzen am Kornmarktcenter, Marktkauf und Kaufland. Fünf der Verursacher konnte die Polizei bisher ermitteln.
2008 verzeichnete die Polizei im Bereich Bautzen 504 Unfallfluchten. 213 wurden aufgeklärt, das sind 42 Prozent. Am Marktkauf flüchteten 18 Autofahrer nach Unfällen, fünf wurden geschnappt. Auf dem Parkplatz am Kaufland war die Erfolgsquote fast doppelt so hoch. Von 14 Flüchtigen wurden sieben ermittelt. Sie müssen mit hohen Strafen rechnen. Denn Unfallflucht ist eine Straftat. Zeugenaussagen sind deshalb wichtige Anhaltspunkte für die Polizei. „Die Polizei möchte eindringlich darum bitten, dass sich Zeugen, die Beobachtungen in einem solchen Fall gemacht haben, der Polizei als Zeuge zur Verfügung stellen“, sagt denn auch Matthias Dietel.
Häufig sei dies der einzige Weg zum Unfallverursacher. Jeder Verkehrsteilnehmer könne in die Situation geraten, nach einem Einkauf sein Fahrzeug beschädigt wieder zu finden. Bernd Neumann hat das bereits selbst erlebt. So konnte er als Zeuge einem betroffenen Autofahrer helfen. „Ich hatte das beobachtet, wie ein Transporter beim Zurücksetzen gegen einen Wagen gefahren war und mir das Kennzeichen notiert“, erzählt er. Jetzt hofft er auf ähnlich aufmerksame Zeugen in seinem Fall. Für entsprechende Tipps will er eine Belohnung zahlen.
Hinweise an die Polizei unter (0 35 81) 46 80 oder an Bernd Neumann unter (0 35 91) 48 03 53.
Welche Konsequenzen drohen bei einer Unfallflucht?
Jeder, der irgendwie zu einem Unfall beigetragen haben kann, ist verpflichtet, nach einem Verkehrsunfall an der Unfallstelle zu warten. Das betrifft auch Radfahrer, Fußgänger oder Inlineskater. Wer eine Visitenkarte oder einen Zettel mit Anschrift und Kennzeichen an die Windschutzscheibe geheftet hat, darf dennoch nicht einfach wegfahren. Denn so kann nicht geklärt werden, ob Alkohol im Spiel war.
Ist der Geschädigte nicht zu finden muss nach einer angemessenen Wartezeit der Verursacher am Unfallort eine Nachricht mit seinem Namen, seinem Aufenthalt und dem Standort seines Fahrzeugs hinterlassen und anschließend den Unfall ohne Verzögerung einer nahegelegenen Polizeidienststelle melden. Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat eine Unfallflucht begangen. Er hat lediglich noch die Chance bei Gericht durch „tätige Reue“ eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe zu erreichen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei oder dem Geschädigten meldet.
Diese Möglichkeit der “Nachmeldung” besteht nur in ganz bestimmten Fällen: Der Unfall darf sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben, es darf keine Person verletzt worden sein und der Unfallschaden darf rund 1.000 Euro nicht überschreiten. Selbst wenn das Gericht von Strafe absieht, gibt es Punkte in Flensburg. Zeigt es sich nicht so großzügig, drohen außerdem mindestens eine Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

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