Bautzen, Vermischtes

Psychoterror oder Eingreifen in der Not?

von Monika Lenz – 29.11.2009

Ein Fall von Zwangsimpfung? Verstoß gegen das Grundgesetz? Im Landkreis Bautzen? Diese Vorwürfe zumindest erhebt Dr. Stefan Lanka, ein Virologe aus Baden-Württemberg, der sich seit Jahren vehement gegen das Impfen ausspricht. Er wurde in einen Fall eingeschaltet, in dessen Folge er sich am 2. Dezember 2009 15.00 Uhr nun auch vor dem Amtsgericht Bautzen verantworten muss.

Landkreis. Vorwurf: Beleidigung. Landrat Michael Harig hatte Strafanzeige gegen Stefan Lanka gestellt. Denn der hatte ihm sinngemäß in einem Brief erklärt, dass es nicht seine Aufgabe sei, zu klären, ob Harig sich entweder nicht wirklich mit den Gesetzen auskenne oder geistig minderbemittelt sei. Doch was war passiert?

Nicht die besten Freunde, auch wenn es so scheint: Die Virologen Stefan Lanka und Robert Charles Gallo, der HIV entdeckt haben will. Foto: FAKTuell

Nicht die besten Freunde, auch wenn es so scheint: Die Virologen Stefan Lanka und Robert Charles Gallo, der HIV entdeckt haben will. Foto: FAKTuell

Zuvor hatte das Jugendamt den Eltern dreier Kinder das Sorgerecht für die beiden jüngeren entzogen. Weil sie nicht mehr in der Lage seien, Entscheidungen im Sinne der Kinder zu treffen, so die Begründung. Aufmerksam geworden war das Amt, nachdem die Eltern mit dem jüngsten Kind, einem Kleinkind, ins Bautzener Krankenhaus gegangen waren, weil es ihm immer schlechter ging. Zu spät – so das Urteil der Ärzte. Das Kind sei stark unterernährt und fehlentwickelt gewesen. Es wog im Alter von knapp einem Jahr nur noch sechseinhalb Kilo. Sein Zustand sei lebensbedrohlich gewesen. Die Eltern hätten das einfach nicht erkannt. Das Leben des Kindes habe an einem seidenen Faden gehangen.

„Das Krankenhaus hat Behandlungsempfehlungen gegeben, denen die Eltern nicht folgen wollten“, sagt Jugendamtsleiter Hans-Jürgen Klein. „Wir mussten reagieren.“ Ganz anders stellt es Stefan Lanka dar. Demnach habe das Amt den Eltern gedroht, wenn sie ihre Kinder nicht impfen lassen würden, werde man ihnen das Sorgerecht entziehen. Das Jugendamt begründete Lanka zufolge den späteren Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge an das Familiengericht Bautzen „ausschließlich damit, dass die Eltern die Impfeinwilligung nicht erteilten“.

Impfzwang?

Dieser Punkt ist einer der Knackpunkte in dem Fall. Denn einen Impfzwang gibt es in Deutschland nicht. Er ist aber zugleich der Punkt, den Hans-Jürgen Klein vehement abstreitet. „Das Sorgerecht wurde den Eltern nicht wegen der Weigerung, die Kinder impfen zu lassen entzogen“, erklärt er. „Wenn das so wäre, hätten wir ja das Sorgerecht für alle Kinder entziehen müssen. Aber das Erstgeborene ist nicht in unserer Obhut, obwohl auch er nicht geimpft ist. Aber es ist gesund.“

Die Impfempfehlungen seien lediglich Teil des Behandlungskatalogs gewesen, den das Krankenhaus empfohlen habe. Tatsächlich haben die Eltern nach wie vor das Sorgerecht für das älteste Kind. Mit allen drei Kindern leben sie nun in einem Heim. Hintergrund: Da das Jugendamt allein den Aufenthaltsort für die Kinder bestimmen kann, die Eltern aber nicht getrennt von ihren Kindern leben wollten, zogen sie mit ins Heim, kümmern sich dort um sie.

Dort stehen sie nun unter ständiger Aufsicht und Kontrolle. Einmal im halben Jahr überprüft das Jugendamt die Entwicklung der Kinder und der Eltern, danach entscheidet es, ob die Eltern wieder das Sorgerecht zurückerhalten. „Es sind gute Eltern, leider sind sie nicht sehr entscheidungsfreudig“, sagt Hans-Jürgen Klein.

Das war das Jugendamt um so mehr. Obwohl es wusste, dass die Eltern ihre Kinder nur impfen lassen wollten, wenn sie einen Wirknachweis für die Impfung erhielten, diesen aber nie bekamen, ließ es die Kinder gegen alle möglichen Kinderkrankheiten impfen, sobald sie in ihrer Obhut waren. „Nichts Exotisches“, sagt der Jugendamtsleiter. Man sei den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission gefolgt.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Das aber ist laut Dr. Stefan Lanka ein Verstoß gegen das Grundgesetz. „Auch bei Sorgerechtsentzug darf das Jugendamt sich nicht über den Willen der Eltern hinwegsetzen und die Kinder impfen lassen. Das ist eine eklatanten Grundgesetzverletzung“, so Lanka. Der Virologe, der für den wissenschaftlichen Nachweis diverser Viren mehrere zehntausend Euro ausgesetzt hat, die er immer noch nicht auszahlen musste, telefonierte daraufhin mit Jugendamt, Kinderklinik, Mitarbeitern des Landrats. Und holte sich Abfuhren.

„Man erklärte mir, was ich für ein Rotzlöffel sei und dass ich mich doch um meine eigenen Sachen kümmern solle“, erinnert er sich. Daraufhin schickte er Faxe, unter anderem an Landrat Michael Harig. Darin erklärte er wörtlich, dass es nicht seine Aufgabe sein könne zu klären, „ob ursächlich für Ihr Verhalten Ihre Idiotie oder kriminelle Energie ausschlaggebend ist“ bzw. „bei Ihnen Idiotie nachzuweisen“. Die Strafanzeige folgte auf dem Fuß, der Fall landet nun vor dem Amtsgericht.

Ein Prozess, der nur mittelbar etwas mit dem Fall selbst zu tun hat. Denn über den eigentlichen Stein des Anstoßes – durfte geimpft werden oder nicht? – wird darin nicht entschieden. So recht glücklich ist Jugendamtsleiter Hans-Jürgen Klein denn auch nicht mit dem Fall. „Immer heißt es, wo ist der Wirknachweis. Doch letztendlich muss ich doch den Ärzten vertrauen können“, sagt er. Und weiter: „Ich bin es auch dem Kind schuldig. Was soll ich tun, wenn es als Erwachsener kommt und fragt, was ich unternommen habe?“

Für Stefan Lanka ist der Fall dagegen klar. „Was da gemacht wurde, ist der reinste Psychoterror für Eltern und Kinder. Und man hat sich einfach über das Gesetz hinweggesetzt.“

4 Kommentare

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  1. Es ist traurig, wie man mit Kindern in diesem Staat umgeht, wo Sie doch unsere Zukunft sein sollen.In Dresden lehnte man sogar den Vorschlag ab, einmal Obst in der Woche für Kindergarten- und Schulkinder gratis auszugeben.Die Schreibarbeiten wären zu teuer.
    Landrat Michael Harig lernte ich in Callenberg/Crostau bei einer öffentlichen Sitzung kennen.Diese Sitzung wurde einfach abgebrochen, weil eine einfache Frau die Frage stellte “Wann wird mein Haus versteigert”.Landrat Michael Harig und die anderen Landräte konnten oder wollten diese Frage nicht beantworten.
    Zu Dr. Stefan Lanka zurück.Grundgesetz ist Grundgesetz, und man kann sich nicht darüber hinweg setzen.Wenn also diese Kinder ohne Einwilligung der Eltern geimpft worden sind, sollte man den- oder diejenigen Ärzte bestrafen.Zu den angeblichen Beleidigungen.Irgenwo steckt immer ein Fünkchen Warheit und wenn Landrat Michael Harig der Schuh paßt, muß er Ihn anbehalten.

  2. Ich habe gerade erfahren, das es in Callenberg/Crostau nicht der Landrat Michael Harig aus Sohland sondern der Bürgermeister von Sohland war, also weiß ich immer noch nicht, wer Landrad Michael Harig ist.Fakt ist, das Landrat Michael Harig über den Versteigerungsfall genauestens bescheid weiß.

  3. Ob Herr Lanka nun diesen Menschen beleidigt hat oder nicht, ist ja zunächst völlig sekundär.
    Primär ist doch die Frage : fand eine ZWANGSimpfung statt oder nicht, und so wie es sich hier dastellt, wurden diese Kinder den Eltern weggenommen und sie wurden zwangs-geimpft, obwohl das gegen das Gesetzt ist.

    Jetzt wundere ich mich natürlich weshalb es eine Verhandlung wegen tatsächlicher oder angeblicher Beleidigung gibt, jedoch ich von keiner Verhandlung weiss, wo die gesetzeswidrige Zwangsimpfung Gegenstand der Verhandlung ist, und DAS wundert mich sehr !

    Meine Frage daher : sollte ich ein Kleinkind haben , dass ich nicht impfen lassen würde, da mir noch niemand den Wirknachweis zeigen konnte, und dieses Kind würde dann irgendwann krank (ebenso wie auch geimpfte Kinder mal krank werden können) , müsste ich dann auch damit rechnen, dass mir das Sorgerecht entzogen würde um mein Kind zwangs-impfen zu können ?

  4. Jasina,
    nach meinem Rechtsverständnis vermischen Sie hier Birnen mit Pflaumen. Im vorliegenden Rechtsstreit geht es einzig und allein, darum aufzuklären, ob sich jemand der Beleidigung, Verleumdung, Rufschädigung usw., schuldig gemacht hat oder nicht.

    Sie behaupten, dass ist sekundär. Ich behaupte, dass ist primär.
    Ich respektiere Ihre Meinung und hoffe, dass Sie auch meine
    Meinung respektieren.

    Nun zur Zwangimpfung. Ob sie zu Recht oder Unrecht angeordnet wurde, weiß ich nicht. Das können weder Sie noch ich beurteilen.
    Das muss ein Unparteiischer tun.

    Selbst wenn durch einen Unparteiischen festgesstellt werden würde, dass die Impfung nicht hätte angeordnet werden dürfen. Dann hat trotzdem niemand das Recht, die betreffenden Beamten als *dumme Sau* oder *dämliches Schwein* zu bezeichnen. Man kann einen Widersprüch, Einspruch, Gegenvorstellung usw. auch sachlich, objektiv, fair und vorallem wahrheitsgemäß abfassen.

    Aus meiner Sicht sollte man die Sache *Zwangsimpfung*
    und die Sache *Beleidigung* nicht in einen Topf
    werfen sondern trennen.

    Ich kann schließlich auch nicht in einem Schreiben an das Gericht oder an ein anderes Amt behaupten, dass die *dämliche Drecksau von Richter XYZ* sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht hat.
    Wenn ich diesbezüglich Beweise habe, dann muss ich das
    auch fair, sachlich und objektiv rüber bringen.
    Sonst hätte ich auch sehr schnell ein
    Verleumdnungsklage am Hals
    und das mit Recht!

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