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Umfrage der Woche: Soll der Staat die CD kaufen?

Hier können Sie uns Ihre Meinung kundtun: In der „Umfrage der Woche“ wollen wir wissen, wie Sie über aktuelle Themen denken.

In der vergangenen Woche wollten wir wissen, was Sie von den Ankündigungen verschiedener Krankenkassen halten, einen monatlichen Zusatzbeitrag von acht Euro zu verlangen. Insgesamt teilten uns 168 User ihre Meinung mit. 10 Prozent davon meinten: „Ganz richtig. Gesundheit für die Bürger ist eben eine teure Sache.“ 79 Prozent entschieden sich für die Antwort: „Ich bin empört. Das ist doch ein Fass ohne Boden“ 11 Prozent favorisierten diese Antwort: „Viel Geschrei um nichts. Auch andere Dinge kosten Geld.“

In der aktuellen Umfrage möchten wir von Ihnen wissen, was Sie davon halten, dass Wolfgang Schäuble für 2,5 Millionen Euro eine CD mit Namen und Daten von Steuersündern bezahlen will? Er erhofft circa 100 Millionen zusätzliche Einnahmen für den Staat. Meinen Sie: „Ja. Der Staat muss alles tun, um gegen Steuersünder vorzugehen.“ Oder sagen Sie: „Nein. Der Staat macht sich zum Hehler und ist kein Stück besser als die Hinterzieher.“ Vielleicht entscheiden Sie sich aber für diese Antwort: „Egal. Ich habe keine Konten in der Schweiz und kenne auch niemanden, der welche hat.“

Wie dem auch sei – mit einem Klick können Sie uns Ihre Meinung kundtun: in der „Umfrage der Woche“ oben rechts!

Sie haben mehr zu sagen? Dann senden Sie uns Ihre Leserpost an die E-Mail-Adresse: Redaktion@LN-Verlag.de oder per Post an Oberlausitzer Kurier/Niederschlesischer Kurier, Karl-Marx-Straße 4, 02625 Bautzen. Sie haben die Möglichkeit mitzudiskutieren. Schreiben Sie uns was Ihnen dazu unter den Nägeln brennt!

4 Kommentare

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.
  1. Ich nehme einmal an, dass der Anbieter dieser CD die darauf befindlichen Daten nicht legal erworben hat. Der Ankauf wäre also Hehlerei, siehe (StGB) § 259

    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Möchte Herr Schäuble fünf Jahre ins Gefängnis, oder trifft für Mitglieder des Bundestages das Strafgesetzbuch nicht zu?

    fragt G. Bläsche

  2. Günter, hierzu möchte ich Ihnen, wie folgt, antworten:

    Volksmund: *Ein Rechtssachverhalt + zwei Rechtsanwälte = Drei Rechtsmeinungen!*

    Hier geht es meiner Meinung nicht darum, dass sich Herr Schäuble oder die Bundesrepublik unrechtmäßig bereichern will. Hier geht es darum, dass Verbrechen aufgeklärt und die Verbrecher angemessen bestraft werden sollen. Auch wenn Beispiele immer hinken. Schon deshalb, weil man immer mit einem Bein auf dem Teppich bleiben muss, möchte ich eines bringen. Ein Mann hat ein Kind sexuell mißbraucht und ermordet. Ein Andere hat eine diesbezügliche Bildaufnahme gestohlen und übergibt sie dem Gericht als Beweismittel. Andere Beweismittel konnten von der Staatsanwaltschaft nicht beigebracht werden. Das Gericht spricht den Mörder frei, weil die Aufnahme da sie unrechtmäßig beschafft wurde, nicht zulässig ist. Der Mörder krümmt sich vor Lachen als er das Gericht verläßt! Wie würden Sie sich fühlen, wenn es sich um Ihre Tochter handeln würde?

  3. Ja, wir sind der Meinung, dass Herr Schäuble diese CD unbedingt kaufen sollte. Diese Steuersünder müssen enttarnt und zur Kasse gezwungen und sogar bestraft werden.

  4. es ist ja vielmehr so, dass die bundesrepublik, also wir als steuerzahler – nicht herr schaeuble – die cd erwerben wuerden. da wir unsere steuern also bezahlen, die menschen in der datei aber offensichtlich nicht, waeren wir doch wohl schoen bloed, wenn wir hier nein sagen muessen. zur hehlerei: beides ist gesetzeswidrig, schon klar. aber welches vergehen wiegt hier schwerer? fuer mich klar die hinterziehung von millionen von euro, die sinnvoll (oder -los) fuer die “allgemeinheit” haetten verwendet werden koennen. also bitte: her mit der cd.

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