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Änderungen jetzt mitteilen
von Redaktion – 21.02.2010Landkreis. Im Entsorgungsgebiet des Altkreises Bautzen wird die personenbezogene Haushaltgrundgebühr direkt gegenüber jedem Haushalt erhoben. Alle Änderungen der Personenzahl, bedingt durch Anmeldung, Abmeldung, Geburt, Tod sowie zeitweilige Befreiungen wegen Ausbildung oder Grundwehrdienst sind dem Abfallwirtschaftsamt anzuzeigen und nachzuweisen.
Die Gebührenbescheide für die reine Haushaltgrundgebühr wurden in den vergangenen Jahren bereits im Monat Februar für das laufende Halbjahr verschickt. In diesem Jahr erhalten diese Haushalte den Gebührenbescheid erst im Monat April für das 1. Halbjahr 2010. Änderungen der Personenzahl sollten spätestens bis 25. März dem Abfallwirtschaftsamt gemeldet werden.

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