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Kassenwechsel bei Hartz-IV
von Redaktion – 2.03.2010Landkreis. Hartz-IV-Bezieher im Landkreis Bautzen müssen sich auf einen eventuellen Wechsel der Krankenkasse einstellen. Jedenfalls dann, wenn sie nicht die Zusatzbeiträge aus der eigenen Tasche bezahlen wollen. Denn die von einigen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge in Höhe von acht Euro werden vom Amt für Arbeit und Soziales nur in seltenen Fällen übernommen.
Konkret dann wenn der Wechsel der Krankenkasse eine besondere Härte darstellen würde. Diese Fälle müssen begründet werden. Eine besondere Härte ist laut Gernot Schweitzer von der Pressestelle im Landratsamt unter anderem dann gegeben, wenn die Krankenkasse spezielle Behandlungsformen oder besondere Versorgungsformen anbietet, die für den Versicherten aufgrund seines Gesundheitszustandes wichtig sind.
Weitere Härten: Wenn der Versicherte sich durch seine Mitgliedschaft Anwartschaften auf Prämienzahlungen erwirbt, die er durch einen Wechsel verlieren würde; der Versicherte sich aufgrund früherer Beitragszahlungen Anspruch auf besondere Leistungen erworben hat (z.B. Wahltarife für einen Krankengeldanspruch) und wenn der Betroffene absehbar nur kurzzeitig Hartz IV bezieht.
Der Grundsicherungsträger habe im Einzelfall zu entscheiden, ob ein besonderer Härtefall vorliege. Dabei wird auch berücksichtigt, ob der Leistungsbezieher weiteres Einkommen hat, mitt dem er den Zusatzbeitrag finanzieren kann. Hintergrund. Einige Krankenkassen haben den gesetzlich erlaubten Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro pro Monat eingeführt. Er wird rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres erhoben. Versicherte können die Krankenkasse in diesem Fall wechseln, ihnen steht ein Sonderkündigungsrecht zu.

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