Bautzen, Wirtschaft
Nach fast 20 Jahren: LPG wird abgewickelt
von Monika Lenz – 3.02.2010 Eine Entscheidung des Registergerichts in Dresden schlägt derzeit Wellen. Das Gericht hat einen Nachtragsliquidator für die LPG Niederkaina bestellt. Der soll die Bilanzen seit 1991 erstellen und die Genossenschaft abwickeln. Ziel ist dabei, das tatsächliche Vermögen der LPG zu ermitteln.
Ein Vermögen, mit dem die Budissa AG seit 1992 arbeitet und wirtschaftet. So, wie mit dem Vermögen von vier weiteren LPGen, das von der Budissa AG übernommen worden war. Ein Vorgang, der vom BGH als absolut rechtswidrig verurteilt wird. Das Landwirtschaftsgericht Bautzen hatte schon im Jahr 2001 festgestellt, dass die Budissa Agrarprodukte Aktiengesellschaft in Bautzen das Vermögen der LPG (P) Niederkaina und weiterer vier Groß-LPGen „schuldrechtlich und dinglich nicht rechtswirksam zu Eigentum übernommen hat“ (AZ: 2 XV 0024/98). Zuvor hatte das Oberlandesgericht Dresden 1999 festgestellt, dass das Vermögen der LPGen nicht auf die 1992 gegründete Budissa AG übergegangen ist (AZ: LWO, 3405/98). Im Klartext: Die Budissa AG hätte das Geld nicht in ihren Betrieb überführen dürfen. Statt die LPGen abzuwickeln, wurden sie lediglich im Register gelöscht. Für die LPG Niederkaina soll das jetzt nachgeholt werden.

Die ehemalige LPG Niederkaina wird jetzt abgewickelt. Das Registergericht hat dafür einen Liquidator bestellt. Die Budissa AG hatte das Vermögen der LPG übernommen und sie im Register löschen lassen.
Bei einer Liquidation wird das gesamte Vermögen eines Unternehmens ermittelt, sämtliche Vermögensgegenstände werden in Bargeld oder andere liquide Mittel eingetauscht. Ziel der Liquidation ist die Auflösung der Gesellschaft. Das Restvermögen abzüglich der Liquidationskosten wird als Liquidationserlös bezeichnet. Dieser wird an die Gesellschafter der liquidierten Gesellschaft ausgeschüttet.
„Auf die Budissa AG hat die Entscheidung keine Auswirkungen, wir werden bleiben und wir werden auch die Biogasanlage bauen“, sagt Johannes Pietschmann, Vorstandschef der Budissa AG Niederkaina. „Wir sind da ganz unaufgeregt.“ Die Nachtragsliquidation betreffe lediglich diese eine LPG. Für die anderen vier habe man bereits selbst Nachtragsliquidatoren bestellt.
Rechtlich ist das laut Anwalt Schachten nicht möglich. Nur die Bestellung durch das Registergericht habe rechtliche Wirksamkeit. Tatsächlich dürfte die Ausschüttung des Erlöses einige Auswirkungen auf die Budissa AG haben. Zwar fordert nur Wolfgang Manitz seinen Anteil, wie hoch auch immer dieser ausfällt. Bereits 2007 verzichtete ein Großteil der Genossenschaftsmitglieder auf weitere Anteile, unterschrieb entsprechende Erklärungen. Dieser Verzicht sei laut Winfried Schachten für den Liquidator jedoch unerheblich.
Wolfgang Manitz rechnet jedenfalls nicht so schnell mit einem Ende des Rechtsstreits. „Ich warte jetzt erst einmal ab. Fakt ist, dass die Budissa nun die Karten auf den Tisch legen muss.“

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