Kamenz, Wirtschaft
Noch ein weiterer Solarpark für Königsbrück
von Uwe Menschner – 2.02.2010Die Stadt Königsbrück ist ein attraktiver Standort für die alternative Energieerzeugung. So ging Ende 2007 auf dem Gelände des Neuen Lagers auf 20 Hektar ein Solarpark in Betrieb, der seitdem, darf man der einschlägigen Fachpresse trauen, gute Renditen erwirtschaftet.
Königsbrück. An der Höckendorfer Straße wurde unlängst mit dem Bau einer weiteren Solaranlage, dem so genannten Helionpark „Prinz Georg“, begonnen, der auf insgesamt 13,4 Hektar Solarstrom erzeugen soll. Bürgermeister Heiko Driesnack (CDU) zählt außerdem die vier Windkraftanlagen im Ortsteil Röhrsdorf in diese Kategorie.
So weit, so gut. Mit dem bisher aufgebauten Image von Königsbrück als „Solarstadt“ kann der Bürgermeister recht gut leben. Dass jetzt auf einer weiteren, 14,3 Hektar großen Fläche wiederum ein Solarpark errichtet werden soll, stößt allerdings nicht mehr auf sein Einverständnis. „Es handelt sich um ein Areal innerhalb des
Bebauungsplangebietes Hoyerswerdaer Straße, wiederum im Neuen Lager“, erläutert Heiko Driesnack. Konkret geht es um den Standort der früheren Plattenbauten an der alten Lagerstraße. Die Stadt Königsbrück hatte das Gelände für eine großflächige Gewerbeansiedlung vorgesehen. „Einen konkreten Interessenten gab es vor Jahren einmal, zurzeit allerdings nicht“, so der Königsbrücker Bürgermeister. Mit dem vom Freistaat Sachsen als Grundstückseigentümer vollzogenen Verkauf der Fläche an einen Solarpark-Investor sei der Stadt die letzte für eine Großansiedlung von Gewerbe geeignete Fläche verloren gegangen.

Die Erzeugung von Energie mithilfe von Solaranlagen hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig entwickelt. Auch die Stadt Königsbrück profitiert davon, plädiert allerdings auch dafür, Maß zu halten.
Wie die Pressesprecherin des Staatsbetriebes Immobilien- und Baumanagement Katja Weber bestätigt, erfolgte der Verkauf „an ein Unternehmen der Solarbranche, das darauf einen Solarpark errichten will“, bereits am 29. Oktober. Die Stadt habe ihre Bedenken zwar äußern können, letztendlich aber keinen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Geländes: „Die Errichtung eines Solarparks in einem bestätigten B-Plan-Gebiet ist genehmigungsfrei, das heißt, der Investor kann auch ohne Zustimmung der Stadt bauen“, erklärt Bürgermeister Heiko Driesnack. Auch das gesetzliche Vorkaufsrecht ziehe nur, wenn es konkrete Ansiedlungsbestrebungen gibt – „dies ist aber derzeit nicht der Fall“, wie der Bürgermeister einräumt. „Wir haben noch ein Gewerbegebiet, aber das eignet sich nur für kleinflächige Ansiedlungen“, meint Driesnack und gibt zu bedenken: „Die Frage ist doch, ob man wirklich jede größere freie Fläche mit Solaranlagen zubauen muss.“


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