Ab 1. Mai: Hauptsaison bei der Zittauer Schmalspurbahn
Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, gilt in den Zügen die Pflicht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Foto: Mario England
Zittau. Mit der seit 20. April geltenden Sächsischen Corona-Verordnung und dem Wegfall der Ausgangsbeschränkung in Sachsen wird in Abstimmung mit dem ZVON der reguläre Fahrbetrieb der Zittauer Schmalspurbahn ab Mai wieder aufgenommen. Ab 1. Mai gilt somit der Fahrplan der Hauptsaison mit Zwei-Zug-Betrieb von Montag bis Donnerstag. An den Wochenenden und zusätzlich an jedem Freitag wird im Drei-Zug-Betrieb gefahren.
Ab 1. Mai gilt bei der Zittauer Schmalspurbahn der Fahrplan der Hauptsaison mit Zwei-Zug-Betrieb von Montag bis Donnerstag. Foto: Mario England
Der touristische Verkehr mit Dampfbetrieb bleibt weiterhin eingeschränkt. „Dennoch möchten wir ein Zeichen setzen und den Wunsch an die Politik senden, die Einschränkungen in Gastronomie und Tourismus ebenfalls zu lockern, um weiteren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden“, so Ingo
Neidhardt, Geschäftsführer der Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft (Soeg). So verkehrt der Umlauf nach Oybin als Dampfzug – die weiteren Verbindungen werden als Dieselzug bzw. mit Triebwagen gefahren. Der vollständige Dampfbetrieb inklusive Einsatz der Zeitreise-Züge wird erst wieder aufgenommen, wenn Gaststätten und Beherbergungsbetriebe geöffnet werden und der Tourismus wieder stattfinden darf.
„Wir brauchen unsere Fahrgäste besonders jetzt. Nur so können wir den Fortbestand unserer Bahn sicherstellen“, so Ingo Neidhardt. „Wir werden auch in den nächsten Wochen auf die zahlreichen Urlauber und ausländischen Besucher verzichten müssen, die sonst den Hauptteil unsere Fahrgäste ausmachen. Wir hoffen daher, dass viele Tagesgäste für ihre Wanderung im Zittauer Gebirge mit unserer Bahn anreisen – natürlich unter Einhaltung der hygienischen Vorgaben.“
In den Personenwagen werden zur Gewährleistung der Abstandsregelung Sitzplätze gesperrt und pro Wagen nur noch 15 Personen zugelassen. Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, gilt in den Zügen die Pflicht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies kann ein Tuch, ein Schal oder auch ein herkömmlicher Mundschutz sein.
Für einen ersten Test der Auslastung wird bereits am Wochenende vom 25. bzw. 26. April im Zwei-Zug-Betrieb gefahren, allerdings ausschließlich mit Diesel. Es gilt somit an diesen Tagen der Fahrplan der Hauptsaison. Der Speisewagen muss aufgrund aktueller Bestimmungen noch pausieren.