ASP: Freistaat will Tierhalter stützen
Im Dezember war entlang der B 156 ein kilometerlanger Schutzzaun montiert worden, um die Ausbreitung der Schweinepest zu bremsen. Foto: Archiv
Region. Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Sachsen ist für die in den Restriktionszonen tätigen Schweinehalter mit erheblichen Beschränkungen und Auflagen verbunden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Seuche weder verschleppt noch in Hausschweinbestände eingetragen werden kann. Laut Experten verursachte die Virenerkrankung bereits erhebliche Verwerfungen auf dem Schweinefleischmarkt, der in der Folge auch aufgrund weiterer Ursachen wie der Corona-Pandemie und Exportbeschränkungen zu einem Preissturz führte.
Das kann der Oberlausitzer Landtagsabgeordnete Frank Peschel mit Zahlen untermauern. Wie jüngst seine Kleine Anfrage an die Landesregierung ergab, waren bereits die Preise für Schweinefleisch im Jahr 2020 rückläufig – und zwar von zwei Euro pro Kilogramm im März auf 1,19 Euro je Kilogramm zum Jahresende. Er schlussfolgerte daraus, dass der Preisverfall allein im Landkreis Bautzen rund 220 Schweinemastbetriebe mit circa 35.000 Tieren bedrohe.
Angesichts der äußerst schwierigen Situation in der Schweinehaltung hat die sächsische Staatsregierung eigenen Angaben zufolge am Dienstag zwei Förderrichtlinien auf den Weg gebracht, um die Auswirkungen des Seuchenausbruchs auf betroffene Betriebe zu reduzieren und die Erzeuger in den sogenannten ASP-Restriktionszonen zu unterstützen.
Die Förderrichtlinie „Aufgabe Kleinbestände“ (ASP-K) ziele auf kleine Schweinehaltungen mit unter 100 Tieren ab. Mit einer finanziellen Entschädigung sollen diese Unternehmen dazu bewegt werden, vorübergehend ihren Betrieb einzustellen. „Häufig stellt es insbesondere für Tierhalter mit wenigen Tieren eine Herausforderung dar, die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen herzustellen“, sagte in dem Zusammenhang ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. „Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit der Gefahr eines ASP-Eintrags in Kleinbeständen höher zu bewerten als in landwirtschaftlichen Schweinehaltungen. Dies belegen auch die Erfahrungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Mit der freiwilligen Einstellung kleiner Schweinehaltungen in den Restriktionszonen wird also ein potentielles Einfallstor der ASP in Hausschweinebestände geschlossen.“ Ein Ausbruch in nur einem Hausschweinbestand beträfe nicht nur den unmittelbar betroffenen Schweinehalter, sondern habe zugleich stets erhebliche Auswirkungen auf alle umliegenden Betriebe, die quasi einem Vermarktungsverbot gleichkommen. Die vorgesehene Zuwendung betrage einmalig 300 Euro je geschlachtetem Hausschwein. Insgesamt stünden für diesen Förderzweck bis 2024 1,3 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit der zweiten Förderrichtlinie „Ausgleich der Transportmehrausgaben“ (ASP-T) übernähme der Freistaat anteilig die Mehrkosten des Tierhalters, die bei der Vorbereitung des Transports von Schweinen, für Bestandsuntersuchungen, Blutprobenentnahmen, Einbeziehung des Tierarztes, Erstellen von Attesten und Abfertigung des Transportes anfallen. Der Tiertransport sei bei der möglichen Verbreitung des Erregers ein kritischer Punkt. Die Fördermaßnahmen würden der Entlastung der schweinehaltenden Betriebe für zusätzliche veterinärrechtliche Auflagen dienen, die die Tierhalter unverschuldet tragen müssen. Der Freistaat will fortan diese Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 20.000 Euro in drei Jahren je landwirtschaftlichem Betrieb schultern. Dafür stünden ab sofort bis Ende 2024 insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung.
Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt keine Möglichkeit einer vorbeugenden Impfung. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für Verbraucher und andere Tierarten ist die Seuche nicht ansteckend oder gefährlich. Einen ersten Nachweis, dass das ASP-Virus in Deutschland angekommen ist, gab es am 10. September 2020 in Brandenburg. Seitdem wurden Ausbrüche auch in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen festgestellt. Inzwischen gibt es 1.005 amtliche Belege für ASP-Fälle in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden zudem bereits Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.