Anklage wegen Brandstiftung

Auf das Asylbewerberheim in Löbau waren am 18. Februar selbstgebastelte Molotowcocktails geflogen. | Foto: Steffen Linke
Löbau. Die Ermittlungen zum Brandanschlag auf das Asylheim Löbau am 18. Februar sind abgeschlossen worden. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat die Anklage beim Amtsgericht Görlitz wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten erhoben.
Den 16, 26 und 31 Jahre alten Angeschuldigten aus Löbau und Umgebung wird vorgeworfen, nach einer Auseinandersetzung mit Personen, von denen sie annahmen, dass es sich um Asylbewerber handelte, jeweils selbstgebastelte Molotowcocktails mit Dieselkraftstoff gegen das Fenster der Küche und gegen die Eingangstür des bewohnten Asylbewerberheimes geworfen zu haben, um Angst und Schrecken zu verbreiten, wodurch jedoch kein Schaden entstand. Das Verfahren wird voraussichtlich bereits im Mai beim Amtsgericht Görlitz verhandelt. Bei schwerer Brandstiftung droht den mutmaßlichen Tätern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis 15 Jahren. Der Versuch kann milder bestraft werden. Jugendliche können nach dem Jugendgerichtsgesetz mit einer Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.