ASP auf Rückzug, im Kreis aber weiterhin noch akut
ASP-Zaun in Rothenburg-Noes. Foto: Till Scholtz-Knobloch
Region. „Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen wird ein erster Meilenstein erreicht!“, zeigt sich das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt kürzlich euphorisch.
Erstmals seit Ausbruch der Tierseuche seien die Sperrzonen erheblich verkleinert worden. Dem im Vorfeld gestellten Antrag Sachsens hat die Europäische Kommission nun zugestimmt. Damit können weite Teile des Landkreises Meißen in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden. Eine zweite Sperrzone II umfasst den Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz und verläuft entlang der Grenze zu Polen im Osten und Süden des Landkreises Görlitz. Sie wird im Süden von der Autobahn A4 und der Bundesstraße 178 begrenzt und endet in Zittau. Die Sperrzone I genannte Pufferzone bleibt fast in der bisherigen Größe bestehen. Ein kleiner Teil der Pufferzone im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge zwischen Tharandt und dem Hohwald wird gänzlich aufgehoben.
Sachsens für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärte: „Jetzt gilt es, die Seuche in den Landkreisen Bautzen und Görlitz weiter zurückzudrängen. (...) Die Tierseuche ist erstmals auf ein kleineres Gebiet zurückgedrängt, getilgt ist sie jedoch noch nicht.“ Von allgemeiner Entspannung könne also noch nicht gesprochen werden.
Der Landkreis Görlitz teilte am Dienstag nun mit: „Großflächige Bereiche, die 12 Monate und länger keine ASP-Fälle zu verzeichnen hatten, wurden im Süden des Landkreises aus der Sperrzone II in die Sperrzone I umgewandelt. Für den Bereich südlich der B 6 von Eiserode bis Löbau, westlich der B 178 von Löbau bis Zittau und westlich der Straßenführung Zittau – Oybin – Lückendorf gelten die Maßnahmen für die Sperrzone I. Die Sperrzone I beschreibt einen Gebietsgürtel zwischen Sperrzone II, das eigentliche Infektionsgebiet, und ASP freien Gebieten.“ Die Zurückstufung der Gebiete in Sperrzone I im bedeute, dass die Einschränkungen für Land- und Forstwirtschaft, Jägerschaft erleichtert werden.
Von allgemeiner Entspannung könne jedoch aus der Sicht des Kreisveterinäramtes aufgrund von Ausbruchherden 2024 noch nicht ausgegangen werden. Aktuell kämpfe man mit einem aktiven Seuchengeschehen nördlich des Bärwalder Sees. Daher sei es weiterhin von Bedeutung, Funde von verendeten Tieren (Schwarzwild) umgehend dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) zu melden. „Die Wildabwehrzäune zur Eindämmung der ASP bleiben derzeit in ihren bisherigen Verläufen bestehen. Das gilt auch für den sogenannten ’Schutzkorridor Ost’ entlang der polnischen Grenze“, so das Landratsamt. Die neue Allgemeinverfügung (AV) vom 6. Mai sowie weitere Infos zur ASP im Kreis seien im Internet unter https://www.kreis-goerlitz.de/Aktuelles/Afrikanische-Schweinepest. htm?waid=392 zu finden.