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Stadt Bautzen verlangt ab
2025 neue Friedhofsgebühren

Stadt Bautzen verlangt ab
2025 neue Friedhofsgebühren

Auf dem Michaelisfriedhof und anderen Friedhöfen der Stadt Bautzen werden die Gebühren ab dem 1. Januar 2025 steigen. (Foto: ksl)

Bautzen. Der Stadtrat von Bautzen hat jüngst neue Gebühren für die städtischen Friedhöfe beschlossen. Die Entscheidung fiel einstimmig aus. Die neuen Gebührensätze gelten ab dem 1. Januar 2025 für die sechs Gottesäcker in der Stadt und ihren Ortsteilen – dem Michaelisfriedhof mit Taucherhalle, dem Protschenbergfriedhof mit Feierhalle, dem Friedhof Kleinwelka, dem Friedhof Großwelka mit Feierhalle, dem Friedhof Teichnitz mit Feierhalle und dem Friedhof Salzenforst.

Dabei wird sich einiges ändern. Manche Grabformen wird es künftig nicht mehr geben, andere hingegen kommen neu hinzu. Wie sich gezeigt hat, sind im aktuellen Kalkulationszeitraum von 2019 bis 2024 einige Grabformen gar nicht nachgefragt worden, erklärte Bert Seffner, der das Bauverwaltungsamt im Rathaus leitet. Dazu zählen unter anderem vier- oder sechsstellige Grabanlagen sowie Gemeinschaftsgräber.

Nachfrage nach Urnengräbern in Bautzen gestiegen

Im Gegenzug sei die Nachfrage nach Urnengräbern wesentlich größer. Als neue Angebote kommen nun Baumbestattung, bei der die Urne am Stamm eines Baums beigesetzt wird, mit oder ohne Namensnennung des Verstorbenen sowie eine zweistellige Urnengrabstätte hinzu. Des Weiteren sollen die Nutzungsrechte für Wahlgrabstätten nicht mehr für 30 Jahre, sondern nur noch für 20 Jahre vergeben werden.

Um künftig rascher auf Entwicklungen reagieren zu können, wird der neue Kalkulationszeitraum nur noch drei Jahre dauern – und nicht wie bisher fünf. Konkret heißt das, die neuen Gebühren gelten von 2025 bis 2027. Dann werden die Summen neu kalkuliert und eventuell wieder nach oben oder unten angepasst.

Rund 14 Prozent weniger Bestattungen in Bautzen

Von 2019 bis 2024 sei die Zahl der Bestattungen und Beisetzungen um rund 14 Prozent gesunken, erklärte der Amtsleiter. Die Folge: Um die 23 Prozent weniger Grabnutzungsrechte.

Im Gegenzug haben die Kosten für die Stadt unter anderem aufgrund der Inflation in den vergangenen Jahren höher gelegen, als 2018 prognostiziert werden konnte. Man sei von 417.000 Euro ausgegangen, lag am Ende aber bei 530.000 Euro. Für den neuen Kalkulationszeitraum von 2025 bis 2027 rechnet die Stadt mit Kosten in Höhe von rund 800.000 Euro.

Nur noch drei Jahre in Bautzen kalkuliert

Hinzu kommt, dass in Bautzen weniger gestorben wird. Grundlegend mag das etwas Gutes sein, für die Kalkulation ist es jedoch schwierig. Hat man 2018 noch mit 325 Bestattungen pro Jahr gerechnet, sind von 2019 bis 2024 im Durchschnitt aber nur 279 Menschen pro Jahr bestattet worden.

Doch wie sehen die neuen Friedhofsgebühren aus? Eine Erdreihengrabstätte für Personen ab vollendetem zweiten Lebensjahr wird künftig 64 Euro pro Jahr kosten – zuvor 56 Euro. Für eine Urnenreihengrabstätte werden 51 Euro pro Jahr verlangt – statt bisher 45 Euro. Eine der neuen Baumgrabanlagen wird rund 1.700 Euro bei 20-jähriger Nutzungszeit kosten.

ksl / 29.12.2024

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