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Bautzen und Göda vereint beim Standesamt

Bautzen und Göda vereint beim Standesamt

Bautzen und Göda sind nun in einem gemeinsamen Standesamtsbezirk vereint: (v.l.) Gödas Bürgermeister Gerald Meyer, die Standesbeamtinnen Simone Jacob und Sandra Zoch sowie Bautzens Oberbürgermeister Karsten Vogt. (Foto: Stadtverwaltung)

Bautzen/Göda. Es soll der schönste Tag im Leben sein – die Hochzeit. Dazu gehört neben der zeremoniellen Feierlichkeit hauptsächlich auch die standesamtliche Beurkundung. Die Große Kreisstadt Bautzen und die Nachbargemeinde Göda haben sich kürzlich darauf geeinigt, einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu gründen. Die entsprechende Vereinbarung unterzeichneten nun Oberbürgermeister Karsten Vogt (CDU) und Bürgermeister Gerald Meyer kurz vor Weihnachten.

„Als Bürgermeister Meyer 2023 auf mich zukam, um die Möglichkeit des gemeinsamen Standesamtsbezirks zu erläutern, bot ich ihm umgehend Gespräche an“, erklärt der OB. „Nun freue ich mich, dass wir gemeinsam eine effiziente Lösung für beide Verwaltungen finden konnten.“

Im Standesamt Bautzen sorgten fünf Standesbeamtinnen allein 2024 für 145 Trauungen – in etwa gleichbleibend zu 2023. „Ich möchte der Stadtverwaltung Bautzen, dem Stadtrat Bautzen und dem Gemeinderat Göda danken, dass wir diese Chance ergreifen konnten“, sagt Gerald Meyer. „Gerade für uns kleine Gemeinden werden die Herausforderungen des demografischen Wandels und der zu leistenden Verwaltungsarbeit immer größer. Diese nun geschaffene Synergie kann auch ein Beispiel für weitere Kooperationen werden.“

Das Standesamt Bautzen beurkundete neben den Trauungen auch 600 Geburten sowie 1.000 Sterbefälle. 4.000 Personenstandsurkunden, Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften gehören dazu. In Göda wurde bislang für 2024 15-mal der Bund der Ehe geschlossen, 14 Kinder wurden geboren und 29 Sterbefälle registriert.

Zu den Aufgaben gehören neben Trauungen auch Kirchenaustritte, Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen. Seit dem 1. November 2024 kam als jüngste gesetzliche Regelung auch das Selbstbestimmungsgesetz in das Aufgabenfeld der Standesämter hinzu. Der gemeinsame Standesamtsbezirk gilt ab dem 1. Januar 2025.

Redaktion / 28.12.2024

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