Klagen gegen Alstom in Bautzen
Mitarbeiter in den Alstom-Werken Bautzen und Görlitz haben Klagen beim Arbeitsgericht in Bautzen eingereicht. (Foto: Archiv)
Bautzen. Im Oktober und November 2024 sind durch den Deutschen Gewerkschaftsbund beim Arbeitsgericht Bautzen 816 Klagen gegen die Alstom Transportation Germany GmbH eingereicht worden, teilt Katrin Schmidt, Direktorin des Arbeitsgerichts, mit. Davon betreffen 333 Klagen das Werk in Görlitz und die übrigen das Werk in Bautzen. In diesen Verfahren machen die Arbeitnehmer die Zahlung einer zusätzlichen Urlaubsvergütung für 2024 geltend, erklärt sie. Laut einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen vom 21. Dezember 2018 haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld.
Ursprünglich hatte die IG Metall mit dem Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg, dem Verband der sächsischen Metall- und Elektroindustrie sowie dem Verband der Metall- und Elektrounternehmen Hessen für die Alstom-Betriebe in Deutschland im Juli 2023 einen rückwirkend ab dem 1. April 2023 geltenden Zukunftstarifvertrag vereinbart, der einen massiven Personalabbau an den deutschen Alstom-Standorten verhindern sollte und mit dem die Zahlung der zusätzlichen Urlaubsvergütung ausgesetzt wurde, solange in den Betrieben nicht eine bestimmte Produktivitätssteigerung erreicht würde. Diesen Z-TV hat die IG Metall fristlos gekündigt. „Die Arbeitgeberverbände haben vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main eine sogenannte Verbandsklage gemäß Tarifvertragsgesetz erhoben, mit dem Antrag festzustellen, dass die Kündigung unwirksam ist“, erläutert Katrin Schmidt.
Die hohe Anzahl der in kurzer Zeit eingereichten Klagen führe beim Arbeitsgericht Bautzen zu einem ungewöhnlich hohen Arbeitsanfall, informiert die Direktorin. Dies könne dazu führen, dass sich andere Verfahren verzögern. Beim Arbeitsgericht arbeiten derzeit vier Richter, welche teilweise für andere Aufgaben an andere Gerichte abgeordnet oder freigestellt sind, sowie neun weitere Mitarbeiterinnen. Bis 30. November sind 2.218 Klagen und Anträge im Jahr 2024 eingegangen. Dies sei gegenüber dem gleichen Zeitraum in 2023 eine Steigerung um 50 Prozent.