Bautzen: Neue Hebesätze für Grundsteuer
Um die Grundsteuer ging es im Stadtrat Bautzen nun. Die Stadt muss wegen der Grundsteuerreform die Hebesätze anpassen. (Foto: Symbolbild)
Bautzen. Der Stadtrat in Bautzen hat jüngst über neue Hebesätze für die Grundsteuer entschieden. Demnach sollen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, welche der Grundsteuer A unterliegen, künftig 385 vom Hundert zahlen sowie Eigentümer für bebaute und unbebaute Grundstücke, welche der Grundsteuer B zugeordnet werden, 405 von Hundert.
Die neuen Hebesätze sollen ab dem 1. Januar 2025 gelten. Zum Vergleich: Bislang wurden bei Grundsteuer A 310 Prozent und bei Grundsteuer B 460 Prozent fällig. Anlass für den Schritt ist die Grundsteuerreform. In Bautzen soll es so sein, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer durch die Grundsteuerreform nicht erhöht werden darf, sondern im Vergleich zu den Vorjahren auf gleichem Niveau bleiben soll, erläuterte Regine Krause als Amtsleiterin Stadtkämmerei.
Die Gewerbesteuer wird der Vollständigkeit halber in der neuen Satzung ebenfalls aufgeführt, bleibt aber unverändert bei 420 vom Hundert. Mit 24 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen wurde der Beschluss vom Stadtrat angenommen.
Momentan seien viele Widersprüche noch nicht bearbeitet vom Finanzamt, erklärte die Kämmerin, dadurch könne es im Nachgang noch zu Korrekturen bei der Grundsteuer kommen.