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Reform für die Hundesteuer in Bautzen?

Reform für die Hundesteuer in Bautzen?

Braucht es eine Reform für die Hundesteuer in Bautzen? Das wurde jüngst im Stadtrat angeregt. Die Verwaltung sieht dazu keinen Anlass. (Foto: Pixabay)

Bautzen. Kritik hatte der Bautzener David Vandeven jüngst an der Hundesteuer bei der Einwohnerfragestunde im Stadtrat geübt. Er empfinde diese als zu hoch im Vergleich mit anderen Kommunen, führte er in der Sitzung am 29. Januar 2025 aus, und bemängelte, dass die Hundesteuer nicht zweckgebunden eingesetzt werde.

Darauf reagierte nun Bürgermeister Robert Böhmer, zuständig für Finanzen, Ordnung, Bildung und Soziales bei der Stadtverwaltung, in der darauffolgenden Sitzung am 12. Februar 2025. „Über die Hundesteuer soll auch die Anzahl der Hunde in einer Stadt reguliert werden“, erklärte er. Die Höhe der Hundesteuer in Bautzen mit etwa 38.000 Einwohnern sei daher nicht mit der in kleineren, ländlicheren Kommunen zu vergleichen.

Hundesteuer in Bautzen vergleichsweise niedrig zum Umland

Wer in Bautzen einen Hund oder mehrere hält, muss laut der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer für den ersten Hund 72 Euro pro Jahr, für den zweiten 96 Euro und für jeden weiteren 120 Euro zahlen. Handelt es sich um einen vermeintlich gefährlichen Hund – dazu zählen laut Satzung American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander – entstehen dem Halter Kosten für das erste Tier in Höhe von 480 Euro und für jedes weitere 540 Euro. Ob ein Hund wirklich als gefährlich eingestuft werden muss, liege im Ermessen der zuständigen Polizeibehörde, welche dies auf Antrag des Hundehalters teste.

Zum Vergleich: In Görlitz mit rund 55.000 Einwohnern zahlen Hundehalter pro Jahr für den ersten Hund 102 Euro, für den zweiten Hund 138 Euro und für jeden weiteren Hund jeweils 174 Euro sowie für als laut Liste gefährlich deklarierte Hunde 768 Euro. In Bischofswerda mit knapp 11.000 Einwohnern sind es für den ersten Hund 72 Euro, für den zweiten sowie jeden weiteren Hund 108 Euro und für jeden per se als gefährlich titulierten Hund 540 Euro.

Zahlreiche Ausnahmen von der Hundesteuer in Bautzen

Außerdem betonte Robert Böhmer, dass es zahlreiche Ausnahmen von der Hundesteuer gebe. So sind zum Beispiel Blindenführhunde oder Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen, sowie Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes befreit. In einigen Fällen gibt es auch Steuerermäßigungen.

Des Weiteren erklärte der Bürgermeister, dass Steuern nicht genutzt werden, um Leistungen für das gleiche Themengebiet zu finanzieren. Alle Steuern, welche die Stadt Bautzen einnimmt, landen in einem Topf des Haushalts. So gebe es auch die Sächsische Gemeindeordnung vor, welche das Regelwerk für die Stadt vorgibt. David Vandeven habe eine schriftliche Antwort erhalten.

ksl / 21.02.2025

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