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Ärger um Schmierereien in Bautzen

Ärger um Schmierereien in Bautzen

So sieht es dieser Tage am Zugang zum Parkhaus Centrum an der Bauerngasse in Bautzen aus. Das Treppenhaus dort ist immer wieder von Schmierereien an Wänden und Glasscheiben betroffen. (Foto: ksl)

Bautzen. Immer wieder zeigt sich das gleiche Bild: Im Parkhaus Centrum an der Äußeren Lauenstraße in Bautzen sind Wände und Glasscheiben mit Kritzeleien beschmiert. Wöchentlich reinigen Mitarbeiter der Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft Bautzen (BBB), die Eigentümerin des Parkhauses ist, die vollgekritzelten Flächen. „Was die Wände angeht, kommen wir mittlerweile aber gar nicht mehr hinterher und haben es im Grunde aufgegeben“, sagt Ulf Torsten Petschel, Bereichsleiter Mobilität und Objektmanagement bei der BBB.

Der Grund dafür: Im Gegensatz zu den Glasscheiben, die mit Spezialreiniger gesäubert werden können, müssen die Wände jedes Mal neu gestrichen werden. Derzeit sei man auf der Suche nach einer Alternative. Es gibt nämlich auch Farben, auf denen die Schmierereien nicht so haften würden. Das Problem: Dann haftet auch nichts anderes mehr an den Wänden, also zum Beispiel auch keine Hinweise für Nutzer.

Bushaltestellen, Schaukästen und der Bahnhof betroffen

Bushaltestellen, Schaukästen und andere Flächen zum Beispiel am Bahnhof sind auch beliebt für Schmierereien. Deren Verursacher sind oft bekannt in Bautzen. „Die Stadt als Grundstückseigentümerin ist bestrebt, Beschmierungen an Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen zeitnah entfernen zu lassen“, erklärt Stadt-Sprecher Peter Stange. „Graffiti sind in jedem Fall illegaler Vandalismus. Eine Ausnahme bildet das Sprühen auf benannten Freiflächen.“

Verfassungsfeindliche Graffiti und Schriftzüge beispielsweise melde man umgehend an den Staatsschutz. Dazu erfolgten 2024 bereits einige wenige Anzeigen. „Normale Graffiti und deren Entfernung obliegen den jeweiligen Hauseigentümern“, sagt Peter Stange. Um jene Schmierereien an den eigenen Gebäuden zu entfernen, werden Spezialreinigungsfirmen beauftragt, die Erfahrung in diesem Bereich aufweisen. Die Kosten dafür lassen sich laut Peter Stange nicht pauschal beziffern, lägen aber pro Jahr im niedrigen vierstelligen Bereich.

BBB erteilt Anzeige und Hausverbote bei Vandalismus

Bei der BBB verursachen die Sonderreinigungen und die Bewachung des Parkhauses Kosten von mindestens 20.000 Euro pro Jahr, resümiert Ulf Torsten Petschel. Vieles mache man mittlerweile selbst sauber. Dabei geht es nicht nur um Schmierereien. Mitunter wird auch im Parkhaus uriniert oder ein größeres Geschäft erledigt.

„Wir fühlen uns mit dem Thema allein gelassen“, sagt der Bereichsleiter Mobilität und Objektmanagement. Jene Personen, welche sich im Parkhaus daneben benehmen, erhalten Hausverbot, kommen aber immer wieder. Da es sich um Privatgrund handelt, kann auch die Polizei nur wenig ausrichten.

Vor allem Treppe am Parkhaus Centrum betroffen

Ähnlich wie die Stadtverwaltung erstatte man immer wieder Anzeige, sagt Ulf Torsten Petschel, aber die Verfahren verliefen oft im Sande. Auch, weil einige der Personen, welche das Parkhaus mit Permanentmarkern und anderem verzieren, aus der nahe gelegenen Unterkunft für Wohnungslose kommen. Sie verbringen ihre Tage vor allem in kühleren Monaten im Treppenhaus des Parkhauses an der Bauerngasse. Bußgelder oder andere Strafen bringen in diesen Fällen wenig.

Mitunter werden dort auch Betäubungsmittel konsumiert. All das sorgt bei Nutzern des Parkhauses für ein negatives Gefühl, auch weil nicht einzuschätzen ist, wie die berauschten Personen bei Begegnungen reagieren. Bislang ist es beim Vandalismus geblieben.

224 Fälle von illegalen Graffiti 2023 im Landkreis Bautzen

Im Jahr 2023 sind für den Landkreis Bautzen 224 Fälle von Sachbeschädigungen durch Graffiti bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden, erklärt Polizei-Sprecherin Anja Leuschner. In 58 Fällen sei ein Tatverdächtiger ermittelt worden. Für 2024 sei ein ähnlicher Trend zu erwarten.

„Wer rechtswidrig fremde Sachen mittels Graffiti beschädigt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden“, sagt Anja Leuschner. „Wurden Sachen gemeinschädlich, zum Beispiel Grabmäler, öffentliche Denkmäler, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder dadurch zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Wer Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen oder volksverhetzende Inhalte in Graffiti zum Ausdruck bringt, muss zudem mit einer Strafanzeige rechnen.

ksl / 19.12.2024

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