Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Sozialausgaben im Landkreis Bautzen steigen

Sozialausgaben im  Landkreis Bautzen steigen

Die Sozialausgaben im Landkreis Bautzen steigen weiter. Für 2024 wurden nun 8,2 Millionen Euro zusätzlich bewilligt. (Foto: Pixabay)

Bautzen. Der Kreistag des Landkreises Bautzen hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen, für 2024 rund 8,2 Millionen Euro zusätzlich für das Sozialamt zu bewilligen. Anlass für diese Entscheidung ist, dass die eingeplante Summe im Haushalt nicht ausreicht, erklärte Landrat Udo Witschas (CDU).

Bereits im Haushaltsjahr 2023 musste in diesem Bereich um etwa 3,6 Millionen aufgestockt werden. Knapp 23,5 Millionen Euro sind für 2024 im Bereich Soziales eingeplant gewesen. Nach aktuellem Stand braucht es jedoch fast 31,7 Millionen Euro. Grund für die höhere Summe sind allgemeine Kostensteigerungen.

126.000 Euro mehr im Bereich „Hilfe zum Lebensunterhalt“

So sind im Bereich „Hilfe zum Lebensunterhalt“ Mehrkosten in Höhe von 126.000 Euro aufgelaufen. Hier sind unter anderem zum 1. Januar 2024 die Regelsätze für Sozialhilfe um gut 12 Prozent gestiegen. Im Zuge der Reform zum Bürgergeld Anfang 2023 hat sich eine neue Grundlage für die Regelbedarfe ergeben. Hintergrund waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise.

Weiterhin hat der Kreistag in seiner Sitzung im März 2024 eine neue Richtlinie zu Leistungen für Unterkunft und Heizung zum 1. April 2024 beschlossen. Daraus resultieren steigende Aufwendungen für das Haushaltsjahr in Höhe von rund 40.000 Euro.

4,2 Millionen Euro mehr im Bereich „Hilfe zur Pflege“

Im Bereich „Hilfe zur Pflege“ betragen die Mehrkosten knapp 4,2 Millionen Euro. Entstanden ist diese zusätzliche Summe hier dadurch, dass Pflege für Teile der Bevölkerung nicht mehr bezahlbar ist und sich daraus eine wachsende Sozialhilfequote ergibt, die in Pflegeheimen mittlerweile bei fast einem Drittel liegt.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz sind 2023 einige kleine Reparaturschritte unternommen worden. Zum Beispiel sind Geld- und Sachleistungen ab 2024 erhöht, ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geschaffen sowie stationäre Eigenanteile abgeschmolzen worden.

Die Prognose besagt hier, dass die Ausgaben in der Hilfe zur Pflege weiter steigen werden. Das liegt unter anderem an gestiegenen Lohnkosten, da Einrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter tariflich zu bezahlen. Ebenso sorgen anhaltender Fachkräftemangel und Inflation dafür. Das Sozialamt Bautzen geht im Jahr 2024 in der ambulanten Pflege von einer Kostensteigerungsquote von 5 Prozent und einer steigenden Fallzahlquote von 20 Prozent aus. In der stationären Pflege sind es 9 und 5 Prozent.

446.000 Euro mehr im Bereich „Hilfe zur Gesundheit“

Der Bereich „Hilfe zur Gesundheit“ ist von Mehrkosten in Höhe von 446.000 Euro betroffen. Der Anlass liegt hier darin, dass Ukrainer, welche Sozialhilfe beziehen, entsprechend krankenversichert werden. Demnach werden die ärztlichen Behandlungskosten zunächst von den Krankenkassen übernommen, sind diesen aber durch den Sozialhilfeträger in voller Höhe zu ersetzen, also hier dem Landkreis Bautzen.

Da die Abrechnungsverfahren teils langwierig sind, konnte beim Erstellen des Haushaltsplans für 2024 noch keine konkrete Prognose abgegeben werden. Generell seien in diesem Bereich besonders ausgabeintensive Einzelfälle unvorhersehbar, die beispielsweise durch Krankenhausaufenthalte und Operationen entstünden.

Aufgrund von Erfahrungswerten aus vorangegangenen Haushaltsjahren rechne man mit weiter steigenden Kosten in diesem Bereich. 2024 sei eine Abrechnung in Höhe von 400.000 Euro für das letzte Quartal 2023 einer Krankenkasse verbucht worden. Für das erste und zweite Quartal seien unterdessen Abrechnungen in Höhe von rund 600.000 EUR eingereicht worden.

3,35 Millionen Euro mehr im Bereich „Eingliederungshilfe“

Auch im Bereich „Eingliederungshilfe“ sind Mehrkosten in Höhe von knapp 3,35 Millionen Euro aufgeführt. Die steigenden Aufwendungen für Menschen mit Behinderungen basierten zwar auf relativ konstant gebliebenen Fallzahlen. Jedoch zeige sich eine Entwicklung, dass pro Fall mehr beziehungsweise qualitativ hochwertigere Leistungen in Anspruch genommen würden.

Des Weiteren machen sich auch hier steigende Betriebs- und Personalkosten bei Trägern der Eingliederungshilfe bemerkbar, die aktuell mit einer Steigerungsquote von 5 Prozent zu bemessen seien. Hinzu komme das Bundesteilhabegesetz, das umgesetzt werden müsse und neue, gerichtlich festgelegte Kostenstandards bewirke. 
Analog zu den steigenden Kosten würden allerdings keine höheren Erträge erzielt. Die Konstellation, um Kostenbeiträge zu erheben, sei gesetzlich geregelt. Bei annähernd gleichbleibenden Fallzahlen, stagnieren die Erträge.

ksl / 06.11.2024

Schlagworte zum Artikel

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Weitere aktuelle Artikel