Wie der Landkreis Bautzen sich für Winterdienst vorbereitet
Das Foto zeigt, wie die Lagerhalle der Straßenmeisterei Bautzen mit Salz befüllt wird. Der Landkreis Bautzen ist vorbereitet auf den Winter 2024/2025. (Foto: LRA)
Landkreis. Wenn der Winter kommt, ist der Winterdienst wieder allerorts gefragt und im Einsatz. Die fünf Straßenmeistereien im Landkreis Bautzen – in Bautzen, Bischofswerda, Hoyerswerda, Königsbrück und Weißenberg stationiert – sind dabei für 1.644 Kilometer Straßen zuständig – speziell für 238 Kilometer Bundes-, 610 Kilometer Staats- und 796 Kilometer Kreisstraßen. Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Die Technik:
Um den Winterdienst durchzuführen, stehen den fünf Straßenmeistereien regulär zehn Lkw, zehn Mehrzweckgeräteträger (Unimog) sowie fünf Kleingeräteträger (Multicar oder Hansa APZ) zur Verfügung, teilt das Landratsamt Bautzen mit. Diese sind jeweils mit einer Streumaschine und einem Schneepflug ausgerüstet. Um Schneeverwehungen zu beräumen, stehen in den Straßenmeistereien neun Schneefräsen und -schleudern bereit.
Des Weiteren bestehen mit Fuhr- und Dienstleistungsunternehmen Winterdienstverträge, um die Straßenmeistereien zu unterstützen. Die Winterdiensttechnik für diese Fremdunternehmen stellt der Landkreis Bautzen zur Verfügung.
Zusätzlich und neu angeschafft worden sind 2024 drei Stück Solesprühanlagen zum Aufsatz auf Lkw mit einem Fassungsvolumen von ungefähr 8.250 Liter Salzlösung. Diese drei Geräte zur sogenannten Flüssigstreuung kommen erstmalig in dieser Winterdienstsaison in den Straßenmeistereibereichen Bischofswerda, Hoyerswerda und Königsbrück bei Erfordernis und gegebener Wetterlage zum Einsatz. Das Ausbringen der Sole erfolgt bei diesen Anlagen dosiert über mehrere Sprühdüsen auf die Fahrbahn.
Fünf Lkw der Straßenmeistereien und fünf Fahrzeuge der vertraglich gebundenen Fremdunternehmen sind mit Multifunktionsstreumaschinen ausgestattet. Bei Bedarf werden diese Geräte mit einem Zusatzsoletank erweitert. Diese Multifunktionsstreumaschinen können unter anderem wie bisher die im Landkreis Bautzen angewandte, herkömmliche Streuung mit Feuchtsalz durchführen, welches einen 30-prozentigen Salzlösungsanteil enthält.
Die Vorteile dieser FS-100-Streuung liegen darin, dass das Salz länger liegt, bis zu 60 Prozent Taustoff eingespart werden, es rasch auf der Fläche und mit hoher Sicherheit wirkt. Damit wird eine höhere Verkehrssicherheit gewährleistet. Da die Taustoffe exakt ausgebracht werden, wird zudem die Umwelt weniger belastet.
Der Nachteil: Der Einsatz der FS-100-Technik kann nur bis zu einer Temperatur von minus 6 Grad Celsius und bei dünnen Glätte- sowie Nässeschichten erfolgen.
Weiterhin sind drei Kleingeräteträger (Multicar), ergänzend zu den Streumaschinen im Bestand, mit eigenständigen Solesprühanlagen vom Typ FSSA 2000 ausgerüstet. Diese kleineren Solesprühanlagen dienen dazu, Glätte zu bekämpfen und sind mit 2.000 Litern Behälterinhalt ausgestattet. Sie basieren auf einem vielseitig nutzbaren Tanksystem.
Die Lager und die Einsatzplanung:
Vor dem Winter sind in den Straßenmeistereien die Salzlager gefüllt worden. Es stehen für das Dienstjahr 2024/2025 insgesamt 6.300 Tonnen sowie 1.500 Tonnen als Salzlieferung im Winter für einen kontinuierlichen Nachschub zur Verfügung. Zum besseren Schutz von verwehungsgefährdeten Straßenabschnitten werden bis zum Winterbeginn ungefähr 37 Kilometer Schneezäune errichtet.
Die Leiter der Straßenmeistereien nutzen täglich aktuelle und auf den Winterdienst abgestimmte Informationen des Deutschen Wetterdienstes, um die Einsätze zu planen.
Die Durchführung:
Der Winterdienst wird nach einem sogenannten Anforderungsniveau durchgeführt. Dieses ist durch ein externes Unternehmen auf den Prüfstand gestellt und an die neuen Anforderungen je Straßenmeisterei angepasst worden. Es gibt vor, welche Straßen zu welcher Zeit geräumt und gestreut werden sollten. Dazu ist das Straßennetz nach Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Darin ist auch aufgezeigt, welche Beeinträchtigungen bei bestimmten Wetterlagen hinzunehmen sind.
Neben der weitestgehend zu gewährleistenden Befahrbarkeit müssen Verkehrsteilnehmer auch damit rechnen, dass Behinderungen durch Schnee- und Eisreste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise noch eine geschlossene Schneedecke anzutreffen ist. Ebenso kann plötzlich auftretende Reif- oder Eisglätte nicht ausgeschlossen werden. Einen Rechtsanspruch darauf, dass Winterdienst durchgeführt wird, gebe es nicht.