Bautzener Standesamt erhält Verstärkung
Bautzens Oberbürgermeister Alexander Ahrens darf nach einem Entscheid der Rechtsaufsicht fortan Brautpaare in den Hafen der Ehe lotsen. Foto: privat
Bautzen. Oberbürgermeister (OB) Alexander Ahrens darf offenbar nun doch fortan Brautpaare trauen. Wie er über eine Rathaussprecherin mitteilen ließ, hatte sein Widerspruch gegen einen Stadtratsbeschluss nunmehr Erfolg. Die beim Landkreis angesiedelte Rechtsaufsichtbehörde habe dem Stadtoberhaupt Recht gegeben und den Beschlüssen der Bürgervertreter die Rechtswidrigkeit beschieden. In der Begründung des Beschlusses habe die Aufsichtsbehörde festgestellt, dass der Stadtrat nicht zuständig für derlei Entscheidungen sei und dementsprechend auch nicht dem Oberbürgermeister die Ausübung des Standesbeamten untersagen oder verwehren dürfe. Das Stadtoberhaupt sei in allen Fragen der inneren Organisation der Verwaltung allein zuständig. Folglich obliege die Bestellung der Standesbeamten grundsätzlich gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung ihm. Wenn es um seine eigene Person gehe, so müsse der jeweilige Vertreter den Oberbürgermeister bestellen.
Alexander Ahrens erklärte kurz darauf, dass er die Entscheidung sehr begrüße. „Mir ging und geht es nicht um einen Streit mit dem Stadtrat, sondern allein um die Möglichkeit, gelegentlich Eheschließungen durchführen zu können“, sagte er. Auf diese Weise könne er die im Standesamt tätigen Mitarbeiter entlasten. „Daher freue ich mich sehr für die Verwaltung, dass ich nunmehr das Standesamt unterstützen kann und so wie viele andere Bürgermeister des Landkreises Bautzen Trauungen durchführen darf.“
Nach einem absolvierten Lehrgang wollte der OB Trauungen vornehmen, um die Standesbeamten zu entlasten. Dies hatte der Stadtrat in seinen Sitzungen am 13. Oktober und 10. November jedoch mehrheitlich abgelehnt. Dagegen war Alexander Ahrens in Widerspruch gegangen. Er begründete dies mit dem unzulässigen Eingriff in die Organisationshoheit und die Berufsausübungsfreiheit.
Fast zeitgleich mit der Veröffentlichung einer Medieninformation war auch in den sozialen Netzwerken eine Mitteilung des OB zu lesen. Darauf reagierte FDP-Mann Mike Hauschild mit den Worten: „Wenn die Rechtslage so eindeutig ist, wie er es darlegt, dann hätte er es selbst wissen können oder zumindest durch eine Rücksprache mit dem Rechtsamt der Stadt klären können und vor allem müssen! Die Behandlung im Stadtrat und erst recht die dann offensichtlich unnötige und verantwortungslose Sondersitzung in Corona-Zeiten hat viel Geld gekostet und dem Ansehen der Stadt geschadet.“ In dem Zusammenhang meinte der Liberale: „Nach außen wirkt es so, als ob da ein bockiger Mann sein persönliches Interesse über das der Stadt stellt.“ Die Freidemokraten kündigten an, den Beschluss des Rechtsamtes „gründlich durchzuarbeiten“.