„Black Star“ soll Ausnahme bleiben

Militärmaschinen auf der Start- und Landebahn vom Flugplatz Litten sollen eine Ausnahme bleiben.
Kubschütz. Starts und Landungen großer Militärflugzeuge auf dem Flugplatz Litten, wie sie jüngst im Oktober tagelang zu beobachten waren, sollen eine Ausnahme bleiben. Das geht aus den Antworten des Verteidigungsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Caren Lay hervor. Die Linken-Politikerin wollte damit Aufschluss über eine Bundeswehrübung auf dem Areal vor den Toren von Bautzen erlangen. „Gegenwärtig liegen keine weiteren Anträge zur Nutzung des zivilen Flugplatzes Litten für Übungen der Bundeswehr vor“, heißt es in dem Schreiben, das in Kopie dem Oberlausitzer Kurier vorliegt. Um das Gelände entsprechend nutzen zu können, hatten den Angaben zufolge sowohl das Landratsamt Bautzen als auch die Betreibergesellschaft im Vorfeld grünes Licht erteilt. Die rechtlichen Grundlagen für Truppenübungen außerhalb militärischer Anlagen würden sich aus dem Bundesleistungsgesetz ableiten. Genau diesen Hintergrund hatte Caren Lay mit ihrer Anfrage in Erfahrung bringen wollen. Denn: Seit 1990 wird der Flugplatz ausschließlich für die zivile Luftfahrt genutzt.
Sinn der Übung war es, unter dem Decknamen „Black Star XV“ die Befreiung von deutschen Geiseln im Ausland zu trainieren.
Dazu fanden sich zwischen dem 4. und 27. Oktober etwa 240 Soldaten des im baden-württembergischen Calw stationierten Kommandos Spezialkräfte (KSK) mit 20 Fahrzeugen und fünf Transportflugzeugen am Bautzener Stadtrand ein.