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Böllernachwehen 
der Silvesternacht

Böllernachwehen 
der Silvesternacht

Bei Fahrzeugkontrollen entdecken die Streifen der Bundespolizeiinspektion Ebersbach an der Grenze immer wieder illegale Böller. Foto: Bundespolizei

Auch wenn Silvester schon einige Zeit vorbei ist, so hat die Bundespolizeiinspektion Ebersbach in ihrem Einzugsbereich an der deutsch-tschechischen Grenze von Wehrsdorf bis Hartau sowie an der deutsch-polnischen Grenze von Hartau bis Hagenwerder mit „Böllernachwehen“ zu tun. So hatte kürzlich ein 18-jähriger Deutscher in Großschönau in seiner Jackentasche 36 Böller der Marke DUM-BUM Petarda versteckt.

Löbau/Ebersbach/Hartau. Aufgrund der besonderen Thematik im Grenzgebiet sind diesbezügliche Kontrollen laut Frank Barby, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Ebersbach, von dauerhaft hoher Wichtigkeit: „In den Monaten November und Dezember stellen wir bedingt durch Silvester die meisten illegalen Böller fest.“ Von 1. Oktober 2016 bis zum 8. Februar seien im genannten Einzugsbereich 84 illegale Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen worden. Das sind im Vergleich weniger gewesen als bisher üblich in solchen Zeiträumen.

Grund dafür sind eventuell neue Schmugglerwege, der Bezug über das Internet und das umfangreiche Aufklärungs- und Präventionsprogramm der Bundespolizei. Dieses beinhaltet Unterricht in weiterführenden Schulen der Region, Hinweisplakate an den Grenzübergängen und per Flyer und Medienarbeit publizierte Hinweise.

Alternativer Text Infobild

Illegale Böller entlang der Grenze beschäftigen die Bundespolizeiinspektion Ebersbach das ganze Jahr über hinweg. Foto: Bundespolizei

„Wenn man die verzeichneten polizeilichen Feststellungen mit den eigenen Wahrnehmungen in der Silvesternacht und den publizierten Unfällen im Zusammenhang mit illegalen Böllern vergleicht, dürfte die Dunkelziffer aber höher sein“, meint er.

Da in Tschechien pyrotechnische Erzeugnisse ganzjährig verkauft werden, verzeichnet die Bundespolizeidirektion Ebersbach auch über das gesamte Jahr hinweg entsprechende Feststellungen von illegaler Pyrotechnik. Die anfangs genannten 36 Böller in der Jackentasche des 18-jährigen Deutschen am 2. Februar seien bisher im Einzelfall der höchste Fund gewesen. Da es kaum Versteckmöglichkeiten an der Person gibt, werden Feuerwerkskörper in Taschen, Rucksäcken und in der Kleidung verstaut. Auch in Fahrzeugen sind schon Böller einfach unter den Sitz geschoben oder im Handschuhfach aufbewahrt worden.

Die ertappten Bürger seien meist einsichtig und kooperativ, berichtet er. Da diese Böller keinem offiziellen Prüfverfahren unterzogen wurden, ist weder für den Händler noch den Käufer erkennbar, welche Zusammensetzung und welche Menge der Sprengsatz aufweist. Da dieser einen höheren Wirkungsgrad aufweist und die Zündschnur unterschiedlich schnell abbrennt, besteht immer ein unkalkulierbares Verletzungsrisiko. Im Vergleich zu geprüfter Pyrotechnik kommt es laut Frank Barby immer wieder zu schweren Verbrennungen und oft zum Abriss von Fingergliedern. Auch die Lagerung auf den Märkten im Nachbarland sei fragwürdig. So kann es bei feuchtem Feuerwerk schon beim Trocknungsprozess zur Selbstentzündung kommen. „Daher ist auch der unbemerkte Transport von größeren Mengen durch Schmuggler auf unseren Autobahnen so gefährlich“, sagt er. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Ebersbach sei es noch zu keinen größeren Schadensereignissen aufgrund illegaler Böller gekommen. Im Sommer des vergangenen Jahres war in Sohlands Nachbargemeinde, im tschechischen Rozany, aber aufgrund entzündeter Pyrotechnik ein Brand bei einem vietnamesischen Verkaufsstand ausgebrochen.

Dabei sind die entsprechenden Erzeugnisse jenseits der deutschen Grenze nicht immer preiswerter. „Hier geht es eher darum, Böller mit wesentlich höherem Wirkungsgrad zu erstehen und Produkte wie Kugelbomben überhaupt kaufen zu können, an die sonst nur geprüfte Feuerwerker kommen“, betont er. Der Reiz des Verbotenen sei sicherlich auch ein Aspekt. „Da es sich meist um Straftaten handelt und wir seitens des Gesetzgebers dazu verpflichtet sind, jegliche strafbare Handlung zu verfolgen, kommt es immer zu einer Strafanzeige“, sagt Frank Barby. Beim Strafmaß spielen viele Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel die Häufigkeit der Gesetzesverstöße, das soziale Umfeld und die Menge der verbotenen Pyrotechnik. In den meisten Fällen dürften die Geldstrafen dreistellig sein. Beim gewerblichen Transport größerer Mengen handelt es sich laut weiteren Informationen des Pressesprechers um einen vierstelligen Betrag bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Der Entschärferdienst der Bundespolizei Dresden vernichtet letztlich die illegalen Böller. Den Tätern flattern für diesen „Service“ die Rechnungen auf den Tisch. Hierbei handelt es sich um Summen ab etwa 200 Euro.

Steffen Linke / 23.02.2017

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