Bürgerinitiative schreibt an Pro-Stein-Geschäftsführer
Stein des Anstoßes ist der Lkw-Verkehr auf der Straße.
Pließkowitz. Die Bürgerinitiative Steinbruch Pließkowitz hat sich mit einem Brief an den neuen Geschäftsführer der Pro Stein GmbH, Marcel Busch, gewandt. Darin heißt es unter anderem:
„Unabhängig davon, dass Sie gegenüber der Bürgerinitiative kooperativer als Ihre Vorgänger agieren, hat das natürlich nicht zur Folge, dass wir Ihrer Rechtsauffassung hinsichtlich der Festlegungen der Genehmigungsverfahren für den Steinbruch Pließkowitz folgen können. ...
Begrüßen möchten wir, dass Sie in Aussicht gestellt haben, dass „eine Ausfahrt“ geschlossen wird. Ergänzend möchten wir darauf verweisen, dass es uns nicht nur um „eine Ausfahrt“ geht, sondern genau um die Ausfahrt, aus der sich bei schlechtem Wetter der Schlamm aus dem Steinbruch wälzt. ... Dass gerade für diese Ausfahrt keine Genehmigung vorliegt, wissen wir. Diesen Haldendurchbruch hätte das Sächsische Oberbergamt genehmigen müssen. ...
Sie schreiben, dass es Ihrerseits ein Angebot zur Kostenbeteiligung gegenüber der Gemeinde gibt. Damit wäre allerdings geltendes Recht auf den Kopf gestellt. ... Es war aber bereits im Jahr 1998 klar, dass die Anforderungen an diese kleine Pflasterstraße hinsichtlich des Schwerlastverkehrs nicht gewährleistet werden können. Da diese Straße aber der einzige Zugang zum Unternehmen ist, hat man die Auflage erteilt, dass das Unternehmen diese Straße auszubauen hat, um überhaupt den Abtransport zu gewährleisten und den Steinbruch zu bewirtschaften.
Wie ist es dann möglich, dass das Unternehmen jetzt, da die Straße kaum noch befahrbar ist, den Umkehrschluss aus der Forderung des PFB98 macht, dass sich das Unternehmen am Ausbau „beteiligt“. Man könnte höchstens höflichst die Gemeinde ersuchen, ob es Fördergelder für solch einen Ausbau gibt.
Das wäre eine Option gewesen, die aber inzwischen gegenstandslos geworden ist. Die Förderkulisse für den Straßenbau in Sachsen hat sich nämlich grundlegend geändert. Es gibt in absehbarer Zeit kein Geld vom Freistaat für solche Maßnahmen. ...
Zu Ihrem zweiten Angebot, dass die Straße durch ProStein privatisiert wird, hat sich die BI bei der letzten Zusammenkunft ganz eindeutig geäußert. Eine Privatisierung der Straße wird es nicht geben. Genau diese Meinung vertritt auch der Gemeinderat.
Auch das haben wir in unserer Zusammenkunft eindeutig verlauten lassen. Das Thema Privatisierung der Ortsverbindungsstraße war übrigens auch Gegenstand unseres Petitionsverfahrens beim Sächsischen Landtag. ... In unserer nächsten Zusammenkunft sollten wir auch die Entschädigung der Bürger durch Sprengschäden nicht außer acht lassen. ...
Sehr geehrter Herr Busch, Sie sehen, dass genügend Gesprächsstoff für unseren nächsten gemeinsamen Termin vorhanden ist. Überdenken Sie noch einmal Ihre Position und bedenken Sie dabei, dass es nur eine Straßenzufahrt in Form der Gemeindeverbindungsstraße zum Steinbruch gibt, die bei Gefahr in Verzug geschlossen werden muss. Diese Situation ist absehbar. Der Bürgermeister ist letztendlich für die Sicherheit auf dieser Straße zuständig.“