Bürgerinitiative sieht Etappensieg gegen den Solarpark
Das sachliche Ziel, die von der Stadt Wilthen beschlossene Bauleitplanung zu stoppen, wird laut Landratsamt hinreichend deutlich.
Irgersdorf. Das Landratsamt Bautzen hat die Ablehnung des Bürgerbegehrens gegen das B-Plan-Verfahren „Solarpark Wilma Irgersdorf“ durch den Wilthener Stadtrat einkassiert. „Dabei handelt es sich um einen Etappensieg für unsere Initiative“, bewertet Lydia Meißner von der Bürgerinitiative Wilthen diesen Entscheid. Und weiter: „Dieses Bürgerbegehren war aus Sicht des Landratsamtes Bautzen ausreichend begründet und die Bürger wussten, wofür sie ihren Namen und ihre Unterschrift gaben. Der nächste mögliche Schritt ist nun ein Bürgerentscheid, also ein anonymer Wahlgang aller wahlberechtigten Wilthener Bürger über eine Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.“ Diese Frage würde dann – stark verkürzt – lauten: „Soll der Solarpark Irgersdorf verhindert werden – Ja oder Nein?“
In dem vom Rechts- und Kommunalamt der Kreisbehörde erlassenen Bescheid heißt es unter anderem: „Das sachliche Ziel, die von der Stadt Wilthen beschlossene Bauleitplanung zu stoppen, wird hinreichend deutlich.“
Eben dies war von der Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme bestritten worden. Auch die Begründung sei zulässig: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens seien „nicht, wie Verwaltungsmitarbeiter, die eine Beschlussvorlage erstellen, zu einer objektiv ausgewogenen Erläuterung ihres Vorhabens verpflichtet.“ Vielmehr nähmen sie am „öffentlichen Meinungskampf“ teil. Lediglich falsche Tatsachenbehauptungen könnten zu einer Unzulässigkeit der Begründung führen. „Gewisse Überzeichnungen“ und „bloße Unrichtigkeiten in Details“ seien hingegen hinzunehmen. Insgesamt gehe die geltende Rechtslage von einer möglichst wohlwollenden Beurteilung solcher Initiativen aus. Der Vorwurf des fehlenden Kostendeckungsvorschlags gehe ebenso fehl: „Durch das bloße Nichtaufstellen eines B-Plans entstehen keine zusätzlichen Kosten.“ Und die von der Stadt Wilthen ins Feld geführten Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer seien noch viel zu vage, um Relevanz zu erlangen.
Laut der Bürgerinitiative bleiben der Stadt Wilthen jetzt drei Handlungsoptionen: „Sie kann gegen die Entscheidung des Landratsamtes eine Klage beim Verwaltungsgericht Dresden einreichen. Ob dieser Weg der Sache dienlich wäre, lassen wir offen. Oder sie hebt den Aufstellungsbeschluss vom 25. Januar 2023 selbst auf. Oder die Stadt Wilthen führt den Bürgerentscheid durch, für den sich unsere Bürgerinitiative stark gemacht hat. Sie lässt also die wahlberechtigten Bürger Wilthens abstimmen, ob der Solarpark Irgersdorf geplant werden soll oder nicht.“
Kommentare zum Artikel "Bürgerinitiative sieht Etappensieg gegen den Solarpark"
Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.
Man kann über eine solche Anlage in der Landschaft nicht unbedingt jubeln. Aber wer demnächst weiter Strom verbrauchen will, sollte das Vorhaben als Kompromiss akzeptieren.
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels müssen wir handeln. Es ist jedoch zu befürchten, dass sich hinter den Gegnern des Vorhabens wieder einmal die Leugner des Klimawandels (im Parteiform die AfD samt Teilen der CDU) sammeln, denen die Zukunft gleichgültig ist.
Die Frage, ob tatsächlich rechtliche Gründe für die Zulassung des Bürgerentscheids sprechen, muss offen bleiben. Auf jeden Fall ist der Landkreis unter Herrn Witschas nicht gerade durch eine positive Haltung zum Thema Energiewende aufgefallen.