So wird die vorgezogene Bundestagswahl im Landkreis Bautzen vorbereitet
Die Bundestagswahl 2025 findet nun bereits im Februar statt und nicht im September, wie ursprünglich geplant. Bis dahin müssen Verwaltungen nun alles vorbereitet haben. (Foto: Pixabay)
Landkreis. Am 27. Dezember 2024 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) es verkündet: Der aktuelle Bundestag wird nach der am 16. Dezember 2024 verlorenen Vertrauensfrage für Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vorzeitig aufgelöst und am 23. Februar 2025 werden Neuwahlen durchgeführt – sieben Monate eher als geplant. Was das jetzt für die zuständigen Verwaltungen bedeutet, wenn zur Vorbereitung weniger Zeit bleibt, und was Wähler nun beachten müssen.
„Wir arbeiten mit Hochdruck an der Vorbereitung der Wahl“, teilt Sprecherin Mandy Noack vom Landratsamt Bautzen mit. Wahlunterlagen zu beschaffen, sei bereits im Dezember 2024 angeordnet worden. Einen Kreiswahlausschuss gibt es auch schon. Dieser besteht aus Kreiswahlleiterin Andrea Peter, Mitarbeiterin im Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Bautzen, und sechs Beisitzern. Diese wurden für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 155 – Bautzen I, zu dem der Großteil des Landkreises Bautzen gehört, von der Kreiswahlleiterin berufen.
Vorschläge für Bundestagswahl bis 20. Januar 2025 möglich
Die Städte Großröhrsdorf und Radeberg sowie die Gemeinden Arnsdorf, Ottendorf-Okrilla und Wachau gehören ebenfalls zum Landkreis Bautzen. Bei der Bundestagswahl 2025 sind diese fünf Kommunen jedoch dem Wahlkreis 159 Dresden II – Bautzen II zugeordnet.
Kreiswahlvorschläge und auch Wahlvorschläge für Landeslisten können bis zum 20. Januar 2025, 18 Uhr, bei Kreis- oder Landeswahlleiter Martin Richter eingereicht werden. Ob diese dann zugelassen werden, entscheiden die Wahlausschüsse am 24. Januar 2025.
Im Wahlkreis 155 – Bautzen I wird die Zahl der Wahlberechtigten vorläufig mit rund 210.000 angegeben. Städte und Gemeinden müssen dem Landratsamt zuliefern, wie viele es in ihrer Kommune gibt. Alle Wahlberechtigten müssen ihre Wahlbenachrichtigungen rechtzeitig erhalten.
Druckfreigabe für Stimmzettel möglicherweise erst Ende Januar
Allein in der Stadt Bautzen liegt die Zahl der Wahlberechtigten zum Stichtag 30. Juni 2024 bei 30.109 Personen, erklärt Sprecher Peter Stange von der Stadtverwaltung Bautzen. Dazu zählt, wer seinen Hauptwohnsitz in Bautzen hat, 18 Jahre oder älter und deutscher Staatsbürger ist.
Abhängig davon, ob es Beschwerden darüber geben wird, dass ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist oder eben nicht, kann die Druckfreigabe für die Stimmzettel möglicherweise erst Ende Januar 2025 erfolgen, erklärt Sprecherin Mandy Noack vom Landratsamt.
Wenig Zeit für Briefwahl bei Bundestagswahl 2025
Die Folge ist, dass wenig Zeit für Briefwahl bleibt. „Die Zeit für die Briefwahl wird im Vergleich zu anderen Wahlen sehr kurz sein“, sagt Landkreis-Sprecherin Mandy Noack. Wähler, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder wollen, sollten zum einen direkt nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen und zum anderen verstärkt die Briefwahl vor Ort nutzen. Am besten gleich dann, wenn sie die Unterlagen abholen.
Die meisten Wahlberechtigten scheinen ihr Kreuz aber lieber vor Ort zu machen, vielleicht verbunden mit einem Spaziergang zum Sonntag. Bei der Landtagswahl am 1. September 2024 wählten im Landkreis Bautzen 26 Prozent der Wähler per Briefwahl. Bei der jüngsten Bundestagswahl im Jahr 2021 lag der Anteil der Briefwähler im Landkreis Bautzen bei knapp 27 Prozent.
Endgültige Ergebnisse wahrscheinlich erst am 24. Februar 2025
Ergebnisse, wer am 23. Februar 2025 am Ende aus dem Landkreis Bautzen in den Bundestag einzieht, sollte man am Wahlabend noch nicht erwarten. „Auf Wahlkreisebene werden nur die Zahlen der Stimmen für die Kreiswahlvorschläge und die Landeslisten ermittelt“, erläutert Mandy Noack. „Der Kreiswahlausschuss trifft keine Entscheidung, wer in den Bundestag gewählt ist.“ Voraussichtlich am Montag nach der Wahl, am 24. Februar 2025, wird definitiv feststehen, wer aus dem Wahlkreis 155 – Bautzen I in den Bundestag einzieht.
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 kommt übrigens erstmals das neue Wahlrecht zum Einsatz, welches Überhangmandate im Bundestag verhindern soll. Dies bedeutet, dass nicht jeder, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten wird, dann auch in den Bundestag einziehen kann. Entscheidend ist hier der Anteil der Zweitstimmen.