Das Problem der Problemwölfe lösen
Wolfsspur im Sand des Neißetals Foto: Till Scholtz-Knobloch
Jever. Diese Woche tagte der Umwelt- und Planungsausschuss des Deutschen Landkreistages in Jever am Jadebusen in Niedersachsen. Görlitz’ Landrat Dr. Stephan Meyer nahm dort als Entsandter des Sächsischen Landkreistages, dem Spitzenverband der zehn Landkreise in Sachsen, teil.
Der Wolf hat sich deutschlandweit stark verbreitet, das aktuelle Wolfsvorkommen konzentriert sich nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz insbesondere auf Gebiete von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Stabile Bestände werten manche Bundesländer als beachtliches Ergebnis des Artenschutzes.
„Um rechtlich abgesichert ein Wolfsmanagement zu betreiben, ist es erforderlich, den Schutzstatus des Wolfes gemäß der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) zu ändern“, betont jedoch eine Pressemitteilung des Landkreises Görlitz, in der Landrat Meyer den nun vom Ausschuss gefassten Beschluss befürwortet: „Wir sind der festen Überzeugung, dass der Wolf in Deutschland nicht mehr als gefährdete Art betrachtet werden kann und daher nicht länger den strengen Schutz gemäß der bisherigen Ausgestaltung benötigt. Daher setzen wir uns dafür ein, dass der Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland regional differenziert überprüft wird. Es ist an der Zeit anzuerkennen, dass der Wolf hierzulande nicht mehr gefährdet ist und somit nicht länger im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt werden sollte.“
Auf nationaler Ebene müssten seiner Ansicht nach bestehende naturschutz- und jagdrechtliche Bundesgesetze überarbeitet werden, um den Wolf aus der Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu entfernen, um damit Abschüsse zu ermöglichen. Dies auf Grundlage eines zeitlichen Abschussplans, so dass „Welpen nicht zwingend auf ihre laktierende Fähe angewiesen sind.“ Bei „Problemwölfen“ sollte die „Entnahme“ jedoch auch ohne großen Verwaltungsaufwand möglich werden.