Der Landkreis Görlitz sucht Schulweghelfer!
Die Schulweghelfer fungieren auch als Schulwegbegleiter zwischen dem Schulgebäude und der Ein- und Ausstiegshaltestelle. Foto: Steffen Linke
Auf einen Aufruf des Landkreises Görlitz vor geraumer Zeit, sich ehrenamtlich als Schulweghelfer zu engagieren, haben sich nur ein paar wenige Interessenten – deren sechs an der Zahl – im gesamten Verbreitungsgebiet gemeldet. Nur zwei davon haben dieses Engagement über das Schul- und Sportamt der Kreisverwaltung aufgenommen.
Löbau/Zittau. Im ehrenamtlichen Dienst des Landkreises Görlitz als Schulweghelfer standen zu diesem Zeitpunkt sieben Personen. Deren Tätigkeit kann einerseits die Busbegleitung im freigestellten Schülerverkehr, sprich Kleinbus und Taxi, umfassen. Die betreffenden Personen unterstützen demnach den Fahrzeugführer und das jeweilige unter Vertrag stehende Unternehmen bei der Durchführung der Tour.
Sie sind hierbei Ansprechpartner für die Schüler, haben die Aufgabe, für eine Deeskalation zu sorgen, wenn es zu einer verbalen oder körperlichen Auseinandersetzung zwischen Schülern kommt.
Sie entlasten den Fahrzeugführer, damit dieser sich voll und ganz auf die Fahrt konzentrieren kann. Sie sind teilweise auch Schlichter oder Mediatoren, wenn sich Auseinandersetzungen zwischen Schülern emotional-sozial hochschaukeln.
Die Schulweghelfer fungieren andererseits aber auch als Schulwegbegleiter zwischen dem Schulgebäude und der Ein- und Ausstiegshaltestelle.
Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit bewegt sich zwischen 1,20 Euro und drei Euro je Einsatzstunde.
In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Schulweghelfer aus verschiedenen Gründen in erheblichem Maße reduziert, sodass es aktuell immer schwieriger wird, den bestehenden Bedarf abzudecken, so Julia Bjar, Pressesprecherin im Landratsamt Görlitz.
Die Schülerinnen und Schüler brauchen einerseits länger und öfter mehr Unterstützung auf dem Schulweg und andererseits ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung benötigen, in den letzten Jahren stetig gestiegen.
Die genauen Gründe dafür kann die Landkreisverwaltung nicht benennen. Bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit werden, wie es Julia Bjar formuliert, Erfahrungen aus dem erzieherischen oder pädagogischen Bereich begrüßt.
Zwingend ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich, da die Tätigkeit ausschließlich mit der Betreuung von Kindern einhergeht. Interessenten können sich jederzeit gern beim Schul- und Sportamt des Landkreises Görlitz melden und eine kleine Bewerbung mit einem kurzen Anschreiben und einem Lebenslauf abgeben.
Die Bewerbungsunterlagen werden dann gesichtet. Im Regelfall erfolgt zeitnah die Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den jeweiligen Bewerber näher kennenlernen und ihm besagte Aufgaben als Schulweghelfer im Detail präsentieren können.
Bei beiderseitigem Interesse wird gern eine Probeeinsatzzeit von 14 Tagen angeboten, in dem vorrangig der Bewerber selbst testen kann, ob ihm die Aufgabe liegt und er sich einen dauerhaften Einsatz vorstellen kann. Dies ist vor allem auch vor dem Hintergrund der Beförderung von Kindern mit körperlichen, geistigen und emotional-sozialen Entwicklungseinschränkungen zu empfehlen, so Julia Bjar. Kontakt: Landratsamt Görlitz, Schul- und Sportamt, Sachgebiet Äußerer Schulbetrieb/Schülerbeförderung, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Telefon ( 03581) 6 63-93 33, E-Mail schuelerbefoerderung@kreis-gr.de.
Der Landkreis Görlitz zeichnet für die Beförderung der Schüler an die auf seinem Gebiet liegenden Schulen verantwortlich. Er hat nicht nur die Beförderungsleistung an sich bereitzustellen, sondern trägt auch dafür Verantwortung, dass die Beförderungen im öffentlichen Personennahverkehr und im freigestellten Schülerverkehr (Kleinbus/Taxen) sicher für alle mitfahrenden Schüler erfolgen kann.