Die Lausitz zäunt sich weiter ein
Die Mitarbeiter des Bauunternehmens Strabag haben in diesen Tagen ordentlich zu tun: Auf mehreren Kilometern Länge errichten sie einen Schutzzaun, um eine weitere Verbreitung der Schweinepest zu verhindern. Foto: RK
Bautzen. Entlang der Bundesstraße B 156 wird der Zaun ausgerollt: Nunmehr die dritte Woche in Folge sind unter anderem Mitarbeiter des Bauunternehmens Strabag damit beschäftigt, den Schutzwall gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) zu erweitern. Dieser soll einmal vom Bautzener Ortsteil Burk bis zum Bärwalder See im Norden reichen. Bis zum 17. Dezember soll auf einer Distanz von rund 20 Kilometern der Maschendrahtzaun stehen. „Zunächst zieht ein Bagger einen Graben“, weiß einer der am Bau Beteiligten. „Darin wird Zaun ausgerollt und mit Heringen befestigt.“ In die Erde zu schlagende Zaunpfähle aus Metall verleihen der Konstruktion Halt. Danach wird der Graben wieder zugeschüttet. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass Wildschweine unter dem Zaun hindurchschlüpfen. Am Freitag waren die Bauleute am Abzweig nach Malschwitz und weiter bis nach Niedergurig mit den Arbeiten befasst. Nach den nächtlichen Schneefällen nicht der angenehmste Job. „Uns ist die Kälte lieber als die Nässe“, sagt der Strabag-Mitarbeiter, als er sich in den Schnee kniet, um ein weiteres Zaunfeld zu befestigen.
ASP breitet sich immer mehr aus
Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion, die Wild- und Hausschweine betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Nach Angaben von Experten gibt es keine Möglichkeit, die betroffenen Tiere durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung könne direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten sei die Krankheit hingegen nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 war der bundesweit erste Fall von ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt worden. In Sachsen dauerte es etwas länger. Dort kam die Seuche Ende Oktober an. Mit Stand 4. November gab es rund 600 amtliche Nachweise im Landkreis Görlitz und Meißen.
Land zahlt Aufwandsentschädigungen
Für die ausgewiesenen ASP-Restriktionszonen, also die Sperrzone II - gefährdetes Gebiet - und Sperrzone I - Pufferzone - gelten laut Sächsischem Sozialministerium besondere Aufwandsentschädigungen. „Hier werden für gesund erlegte Wildschweine im Falle der Aneignung, verbunden mit der Pflicht zur Beseitigung von Aufbruch und Schwarte, 50 Euro gezahlt“, teilte eine Behördensprecherin mit. „Im Falle der unschädlichen Beseitigung 150 Euro. Auch für krank erlegte Wildschweine werden 150 Euro gezahlt, die nach Anweisung der Veterinärämter der Entsorgung zugeführt werden.“ Anfang November trat im Rahmen des ASP-Frühwarnsystems per Verordnung eine Untersuchungspflicht für erlegte Wildschweine in Kraft. Diese gilt zunächst für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen und die Stadt Dresden. Mehr Informationen dazu finden Sie unter anderem hier.