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Die Stadt Zittau ist scharf auf KVG-Immobilie

Die Stadt Zittau ist scharf auf KVG-Immobilie

Die Immobilie der ehemaligen Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck in der Südstraße 2 könnte in Besitz der Stadt Zittau übergehen. Foto: Steffen Linke

Zittau. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung im Bürgersaal des Zittauer Rathauses Oberbürgermeister Thomas Zenker beauftragt, Kaufverhandlungen mit dem Veräußerer der Immobilie der ehemaligen Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck in der Südstraße 2 zu führen und die entsprechenden Erwerbs- und Planungskosten für die Weiterentwicklung und Anpassung des Grundstücks für städtische Zwecke in den Haushalt 2025/26 einzustellen. An diesem Standort sollen künftig die Zittauer Feuerwehr und die Städtische Dienstleistungsgesellschaft angesiedelt werden. Dafür sind umfangreiche Planungen und Umbaumaßnahmen notwendig, um die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen. 

Der Standort der ehemaligen Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck war in den 90er Jahren saniert worden, sodass die Räumlichkeiten sicher ohnehin wieder einmal einer Verjüngungskur unterzogen werden müssten. Ursprünglich war für die Zittauer Feuerwehr und die Städtische Dienstleistungsgesellschaft ein Neubau auf dem Martin-Wehnert-Platz geplant. Die nun ins Auge gefasste Variante dürfte wesentlich kostengünstiger sein, aber auch richtig ins Geld gehen. 

Nach dem Umzug der zwei Abteilungen der Zittauer Feuerwehr an den neuen Standort wird die Sanierung des Gebäudes an der Franz-Könitzer Straße als Technisches Rathaus der Stadt Zittau empfohlen. Die Verlagerung von Verwaltungseinrichtungen in das Stadtzentrum trägt einerseits zur Belebung und Erhaltung der Innenstadt bei. Andererseits stehen sowohl die Verlagerung des Betriebshofs als auch des Technischen Rathauses im Einklang mit den Renaturierungs- und Umzugsabsichten der Flächen des ehemaligen Militärgeländes, heißt es dazu in der Beschlussvorlage. Positive Effekte bezüglich der Verkehrs- und Lärmbelästigung seien ebenfalls zu erwarten. Nach Umzug der Städtischen Dienstleistungsgesellschaft seien bis zum Abriss der bisherigen Immobilien gegebenenfalls temporäre Nutzungen durch Dritte möglich. 

Steffen Linke / 04.11.2024

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