Eckpunkte für neues Corona-Maßnahmenpaket stehen
Wer sich einen Vorrat an Feuerwerkskörpern zugelegt hat, kann die voraussichtlich im eigenen Garten und auch in einigen öffentlichen Bereichen abbrennen. Im letzteren Fall sind die Kommunen gefragt. Sie sollen entscheiden, wo was möglich ist. Foto: Archiv
Region. Das Kabinett in Dresden hat heute Eckpunkte für eine neue Corona-Notfallverordnung beschlossen. Sie soll am 13. Dezember in Kraft treten und bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten. Das teilte das Sozialministerium am Dienstagnachmittag mit. Das Ganze sei unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngsten Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder erfolgt. Der Entwurf der Verordnung gehe nun in die Anhörung. Er stehe unter dem Vorbehalt des Beschlusses des neuen Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag und Bundesrat. Beide Parlamente wollen noch im Laufe dieser Woche über die Gesetzesänderung befinden.
„Die Schutzmaßnahmen der derzeitigen Corona-Notfallverordnung sollen beibehalten werden“, erklärte eine Sprecherin. Demnach bleiben Einrichtungen der Freizeitgestaltung geschlossen und Großveranstaltungen untersagt. Gleiches gelte für Kultur- und Sportveranstaltungen, landestypische Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte und Messen. Clubs, Bars und Diskotheken sollen ebenfalls weiterhin pausieren, Ausgangsbeschränkungen beibehalten werden. Für Personen bis 16 Jahre gelten Ausnahmeregelungen.
Verhaltenes Feuerwerk zum Jahreswechsel
„Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen soll es eine Teilnehmerbegrenzung auf 50 Personen geben“, fügte die Behördenmitarbeiterin hinzu. „An Silvester und Neujahr ist ein Feuerwerksverbot auf den durch die Kommunen zu bestimmenden Plätzen sowie ein Ansammlungsverbot vorgesehen.“ Diese Regelungen sollen bundesweit umgesetzt werden.
Für die Gastronomie werde aller Voraussicht nach eine Hotspot-Regelung eingeführt. Ab einer Inzidenz von über 1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sollen die Gastronomiebetriebe schließen müssen. Die für diese Branche bisherigen Regelungen – zu denen auch 2G und die Einschränkung der Öffnungszeiten zählen – würden im Übrigen beibehalten. Inwiefern Geimpfte und Genesene fortan einen zusätzlichen Negativtest erbringen müssen, bleibt abzuwarten. Nach Auskunft des Sozialministeriums von Dienstagvormittag werde aktuell das 2G plus-Modell geprüft. Die neue Verordnung soll am Freitag vom Kabinett beschlossen werden.
Keine vorgezogenen Weihnachtsferien im Freistaat
Unterdessen gab das Kultusministerium bekannt, dass der Schul- und Kitabetrieb unter den bekannten Hygieneregeln bis zu den regulären Weihnachtsferien weiterlaufen soll. „Es ist besser für Schülerinnen und Schüler und das Infektionsgeschehen insgesamt, wenn wir den Schulbetrieb unter strikten Hygieneregeln bis zu den regulären Weihnachtsferien aufrechterhalten“, begründete Kultusminister Christian Piwarz die Entscheidung. Die neue Schul- und Kita-Verordnung soll nach einer Anhörung ebenfalls Ende dieser Woche beschlossen werden. Zwischenzeitlich würden die von den Schulen erfassten Infektionszahlen auch zurückgehen, hieß es abschließend.