Eheversprechen am Schnapszahltag
Ringe gelten als Symbol der Liebe und Zusammengehörigkeit. Foto: privat
Region. Heiraten an einem Schnapszahldatum: Am 2.2. und 22.2.22 werden sich in den Standesämtern im Landkreis Bautzen zahlreiche Hochzeitspaare den Ring an den Finger stecken. Wobei letzterer Termin der gefragtere ist, wie eine Umfrage des Oberlausitzer Kuriers ergab. An diesem Tag haben auch die Standesbeamten in Bautzen gut zu tun. „Sechs Paare meldeten sich an“, erklärte Rathaussprecherin Josephine Brinkel. „Damit sind wir am 22. Februar ausgebucht.“ In Kamenz liegen in dem Fall fünf Reservierungen vor, in Größröhrsdorf, Wilthen und Neschwitz jeweils zwei und in Neukirch/Lausitz eine. Verwaist bleiben die Traualtare hingegen in Weißenberg und Elstra.
„Die Paare geben sich deshalb an einem solchen Tag das Ja-Wort, weil der Mann sich eventuell das Hochzeitsdatum besser merken kann“, setzte die Pulsnitzer Rathausmitarbeiterin Evelin Rietschel nicht ganz ernst gemeint zu einem Erklärungsversuch an. In der Pfefferkuchenstadt wollen sich am 22.2.22 zwei Paare in den Hafen der Ehe lotsen lassen. Ein doppeltes Schnapszahlvergnügen. „Ich sehe darin auch eine Portion Humor und Leichtigkeit, mit der die Ehe betrachtet wird“, meinte wiederum der Wilthener Bürgermeister Michael Herfort. „Es sind durch die Zahlenkombination und -wiederholungen in dieser Hinsicht besondere Tage“, bemerkte der Kamenzer Stadtsprecher Thomas Käppler.
Doch unter welchen Voraussetzungen finden die Hochzeiten im Februar statt? Wie Sozialministerin Petra Köpping am Dienstag im Rahmen eines Online-Pressegespräches verlauten ließ, sollen mit Inkrafttreten der neuen Corona-Notfallverordnung ab dem 6. Februar bis zu 20 Personen an der Zeremonie teilnehmen dürfen. Dabei müssen sie eine FFP2-Maske tragen und einen Nachweis darüber erbringen, inwieweit sie geimpft, genesen oder getestet sind. Vor allem aber sollten Eheleute glücklich sein und auch schwierige Lebenslagen gemeinsam meistern. Deshalb gilt für sie eine 4G-Regelung.
Anmerkung der Redaktion: Am Dienstag, 1.2.2022, teilte das Sächsische Sozialministerium mit, dass nun doch 50 Menschen an einer Hochzeit teilnehmen dürfen. Die Regelung gilt ab dem 6. Februar.