Ein Wochenende für die Bundespolizei an der Grenze
BAB-Kontrollen auf dem Rastplatz An der Neiße Foto: Bundespolizei
Görlitz/Ludwigsdorf/Zentendorf. Häufig erreichen die Redaktion Pressemitteilungen der Bundespolizei im Zusammenhang von Geschehnissen an der Grenze. Ein Dezemberwochenende mag an dieser Stelle unter Ausklammerung des übergroßen Problems illegaler Einreisen als symptomatisch einmal herangezogen werden.
Am Samstagabend wurde etwa ein 27-Jähriger aus Kirgisien festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor. Er schuldete der Landesjustizkasse Bamberg noch 1.500 Euro Geldstrafe, zu deren Zahlung er Anfang des Jahres vom Amtsgericht Neustadt an der Aisch in Mittelfranken wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden war. Weil er diese Summe nicht aufbringen konnte, fand einer der Adventstage für ihn in der Justizvollzugsanstalt sein Ende.
Ebenfalls wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort war im Mai 2023 ein Litauer vom Amtsgericht Coesfeld zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Euro verurteilt worden. Diese blieb seitdem aber offen. Nun erschien der mittlerweile 64 Jahre alte Verurteilte am Sonntagmorgen und wollte einreisen. Die Einreise fand letztlich auch statt, aber erst nach Zahlung des fälligen Betrages.
Nur wenige Stunden später erfolgte die Festnahme eines ukrainischen Mannes. Der 37-Jährige saß als Beifahrer im Mercedes eines Bekannten. Wäre er selbst der Fahrer des Sprinters gewesen, hätte das möglicherweise für ein weiteres Problem gesorgt.
Schließlich hatte das Amtsgericht Frankenberg (Eder) wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr einerseits einen Strafbefehl erlassen, andererseits aber auch den Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. So aber konnte der Ukrainer die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden – er zahlte 493,75 Euro. Seinen mitgeführten Führerschein übergab er bei der Gelegenheit den Ordnungshütern.
Bereits am Freitag zuvor war es zur Festnahme eines Pakistaners (36) und eines Polen (31) gekommen. Der 36-Jährige wurde offiziell über die Görlitzer Stadtbrücke von Polen nach Deutschland überstellt. Nachdem das Überstellungsverfahren aber beendet war, brachten ihn Bundespolizisten in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
„Sofern er zwischenzeitlich nicht Geld aufbringt, wird er dort die nächsten Wochen verbringen“, hieß es. Gegen den Überstellten lagen nämlich gleich zwei offene Haftbefehle vor. Dabei ist der erste Vollstreckungshaftbefehl im Februar 2024 von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe 600 Euro Strafe wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel, der zweite im Juni von der Staatsanwaltschaft Traunstein 1.180,00 Euro Strafe wegen Erschleichens von Leistungen ausgefertigt worden.
Auf den 31-Jährigen trafen die Beamten in Zentendorf. Bei der Überprüfung seiner Personalien war ans Licht gekommen, dass das Amtsgericht Dresden im Sommer einen Haftbefehl erlassen und dabei die Untersuchungshaft angeordnet hatte. Demnach wir dem Beschuldigten unter anderem Bandendiebstahl vorgeworfen. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz setzte den betreffenden Haftbefehl am darauffolgenden Samstag in Vollzug. Anschließend brachte eine Streife den Untersuchungshäftling ins Gefängnis.