Einspruch gegen Zittauer OB-Wahl!
Jörg Domsgen (AfD), Gegenkandidat von Amtsinhaber Thomas Zenker, hat Einspruch gegen die Zittauer OB-Wahl eingelegt. Foto: privat
Jörg Domsgen, Bewerber der Partei Alternative für Deutschland (AfD) für das zu wählende Amt des hauptamtlichen Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Zittau, hat bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Görlitz gegen die Wahl vom 12. Juni Einspruch eingelegt.
Zittau. Jörg Domsgen sieht sich vor allem benachteiligt, weil er vor der OB-Wahl als zweiter stellvertretender Oberbürgermeister „abgesägt“ worden war. Einen entsprechenden Antrag im Zittauer Stadtrat hatte die Linke eingebracht, berufend auf ein Urteil eines Kölner Gerichts Anfang März, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf.
Der Antrag selbst hatte laut Jörg Domsgen „die unübersehbare Eigenschaft, das Ansehen des einzigen Gegenkandidaten des Oberbürgermeisters in der anstehenden Wahl zu beschädigen und die Wahrnehmung des Wählers auf besondere amtstragende und dabei medial flankierte Weise zu beeinflussen.“
Politisch gesehen kam die besagte Entscheidung des Kölner Gerichts für die AfD wohl auch zur Unzeit – kurz vor mehreren Wahlen.
Ob es in Zittau zu einer erneuten Oberbürgermeisterwahl kommt, ergibt sich erst bis zum Abschluss des Wahlprüfungsverfahrens. Foto: privat
Durch die Abwahl von Jörg Domsgen als zweiter stellvertretender Oberbürgermeister – so war aus den Reihen der Befürworter zu vernehmen – sollte Schaden von der Stadt Zittau abgewendet werden. Manch Außenstehenden blieb allerdings unklar, welchen Schaden die Person Jörg Domsgen quasi urplötzlich angerichtet haben soll?
Zur Oberbürgermeisterwahl in Zittau am 12. Juni erhielt Amtsinhaber Thomas Zenker 6.921 Stimmen (71,8 Prozent), Jörg Domsgen 2.712 Stimmen (28,2 Prozent).
Die Wahlbeteiligung lag bei 47,8 Prozent.
Wohl nicht nur angesichts dieses Wahlergebnisses gibt es selbst in Reihen AfD-lastiger Wähler Zweifel an dem Einspruch ihres Kandidaten.
Von Seiten der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Görlitz heißt es zum Einspruch des AfD-Bewerbers: „Herr Domsgen hält den Umgang für den Antrag auf Abwahl als zweiter Stellvertreter für rechtsfehlerhaft, woraus sich ein Fehler der Oberbürgermeister-Wahl ergäbe. Der Einspruch wird geprüft und dann entschieden. Die Stadt Zittau und Thomas Zenker als gewählter Kandidat erhalten dabei Gelegenheit zur Stellungnahme.“ Eine möglichst zeitnahe Entscheidung in diesem Fall sei beabsichtigt, eine verbindliche Aussage dazu aber noch nicht möglich. Und weiter: „Wenn die Wahl für ungültig erklärt werden würde, wäre eine erneute Wahl die Folge. Ob es dazu kommt, ergibt sich erst bis zum Abschluss des Wahlprüfungsverfahrens.“