Extrem hohe Gefahr von Waldbränden in der Region
Bei Waldbränden sind die Kameraden der Feuerwehren besonders gefordert.
Landkreis Görlitz. Die anhaltend trockenen und sehr warmen Witterungsverhältnisse haben zu einer Verschärfung der Waldbrandgefährdungssituation im Landkreis Görlitz geführt. Derzeit gilt im Norden die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5. Die aktuelle Gefährdungslage für die einzelnen Kommunen des Landkreises Görlitz ist einsehbar unter https://www.kreis-goerlitz.de/Aktuelles/Waldbrandgefahrenstufen.htm.
Bisher wurden für das laufende Jahr 18 Waldbrände mit einer Gesamtfläche von 8,45 Hektar registriert. Die drei größten Waldbrände gab es in Schlegel im März mit 3,00 Hektar, in Trebus im Juni mit 2,60 Hektar sowie in Waldhufen im Juni, verursacht durch Erntearbeiten, mit 1,60 Hektar.
Aus diesem Anlass weist der Landkreis Görlitz erneut auf folgende Verhaltensregeln hin: Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Damit ist das Rauchen, das Grillen, das Entzünden von Lagerfeuern auf der Grundlage des Sächsischen Waldgesetzes generell untersagt. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern durch den Landkreis Görlitz geahndet werden. Offene Feuer dürfen nicht am Wald (bis 100 Meter Abstand) entzündet werden. Auch das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit motorbetriebenen Fahrzeugen ist ganzjährig untersagt. Die trockene Bodenvegetation im Wald kann sich unterhalb abgestellter Fahrzeuge entzünden und großflächige Waldbrände verursachen. Ebenso ist das Entzünden von Himmelslaternen zu unterlassen.
Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten dürfen nicht mit Fahrzeugen blockiert werden. Die Wege stellen eine entscheidende Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehren, Rettungskräfte (bei Bränden oder Unfällen), der Holzabfuhr sowie der Waldbesitzer dar.
Insbesondere sollten Land- und Forstwirte darauf achten, während der Arbeit ihre Geräte und Maschinen zu beobachten und bei Problemen (steigenden Temperaturen, Warnungen etc.) die Arbeit zu unterbrechen, den trockenen Bereich zu verlassen und auf einem Weg oder einer unbewachsenen Stelle die Maschine zu kontrollieren. Darüber hinaus sollten Löschmöglichkeiten am Fahrzeug mitgeführt und Arbeiten im Feld-, Wald- oder Buschbereich mit einem Wasserfass begleitet werden. So können bei einem Brand die nicht betroffenen Bereiche mit einem Schutzstreifen gesichert und das Feuer von der umgehend alarmierten Feuerwehr einfacher und schneller bekämpft werden.
Bei der aktuell sehr hohen Waldbrandgefahr wird empfohlen, Waldgebiete zur eigenen Sicherheit nicht zu betreten.