Finanzamt stellt Antrag auf Steuererleichterungen zur Verfügung

Symbolbild
Löbau. Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können beim Finanzamt Steuererleichterungen beantragen. Möglich sind dabei zinslose Steuerstundungen, Anpassungen von Vorauszahlungen oder Vollstreckungsaufschübe. Mit diesen Maßnahmen sollen die betroffenen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit unterstützt werden.
Zur Vereinfachung des Verfahrens wird im Internet unter https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html ein ausfüllbares Formular zur Verfügung gestellt. Zudem sind auf der Internetseite Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zusammengestellt.
Laut Finanzamt gilt zu beachten, dass Steuerstundungen nur für bereits festgesetzte bzw. angemeldete Steuern gewährt werden können. Für künftige Steuerforderungen ist ein neuer Antrag zu stellen.
Bei Fragen können sich Unternehmen und Bürger an die zentrale kostenfreie Corona-Hotline 0800 / 100 0214 wenden. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 18.00 Uhr sowie am Wochenende von 12.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Selbstverständlich stehen auch die Mitarbeiter des Finanzamtes Löbau zu den gewohnten Öffnungszeiten für Auskünfte telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.