Freistaat führt optionales 2G-Modell ein
Mit dem 2G-Modell wird der Druck, sich die Spritze verpassen zu lassen, erhöht. Am Freitag bietet der Landkreis Bautzen wieder spontane Corona-Impfungen in der Zeit von 9.30 bis 16.00 Uhr an - unter anderem im Bautzener Kornmarktcenter. Pressefoto
Region. Mit der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen neuen Corona-Verordnung erhält der Freistaat ein optionales 2G-Modell. Bis zu einer bestimmten Infektionslage ist dieses freiwillig anwendbar und durch Nutzer dem zuständigen Gesundheitsamt drei Werktage vorher anzuzeigen. Die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene zuzulassen, entfällt mit Erreichen der Überlastungsstufe. Diese tritt am zweiten Tag ein, wenn zuvor an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Hospitalisierungen den Wert von 12,00 überschreitet und 1.300 Betten auf den Normalstationen oder 420 Betten auf den Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. In dem Fall wird 2G verpflichtend – Maskenpflicht wie auch Kapazitätsbeschränkungen sind dann zu beachten.
Die 2G-Regel ist unter anderem anwendbar im Fall der Innengastronomie, beim Sport im Innenbereich sowie bei Großveranstaltungen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 5.000 zeitgleich anwesenden Besuchern. Im nicht verpflichtenden Anwendungszeitraum können sämtliche Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen sowie die Maskenpflicht für Geimpfte und als genesen geltende Menschen entfallen. Ausnahmen treffen für Besucher zu, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie können auch ohne Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus teilnehmen. Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen hingegen über einen negativen Testnachweis verfügen und während der Dauer der Veranstaltung oder des Angebots einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Hingegen sind alle körpernahen Dienstleistungen, Kantinen und Mensen sowie Angebote von Bädern und Saunen oder Fitnessstudios, sofern sie medizinischen oder therapeutischen Zwecken dienen, von der Möglichkeit des optionalen 2G-Modells grundsätzlich ausgenommen, teilte das Sozialministerium weiter mit.
Für die Bundestagswahlen gelten Ausnahmen von den Corona-Regelungen. Alle Personen, die sich in den Wahllokalen aufhalten, haben jedoch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die neue sächsische Corona-Verordnung tritt am Donnerstag in Kraft und gilt bis einschließlich 20. Oktober. Hier ist in Kürze die entsprechende Bekanntmachung zu finden.