Geld gibts nur bei Herdenschutz

Herdenschutzhunde sind eine Möglichkeit, Nutztiere vor Wolfsrissen zu schützen. Foto: Archiv
Wie das Kontaktbüro „Wolfsregion Lausitz“ mitteilt, ist die Übergangsfrist zur Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen ausgelaufen. Diese sind Voraussetzung für Schadensausgleichszahlungen bei Wolfsrissen.
Rietschen. Vor einem knappen Jahr wurde das Fördergebiet zum präventiven Herdenschutz gegen Wolfsübergriffe auf den gesamten Freistaat erweitert. Das heißt, dass seitdem alle Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern in ganz Sachsen Fördermittel zur Sicherung ihrer Nutztiere beantragen können. Die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sowie Teile der Landkreise Mittelsachsen, Leipzig und Nordsachsen waren bereits seit 2011 in der Förderkulisse. Die Tierhalter im neu dazugekommenen Fördergebiet hatten ein Jahr Zeit, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Mit Ablauf der Frist am 9. Februar 2016 gilt nun überall in Sachsen: Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild haben nur Anspruch auf Schadensausgleich, wenn bei einem Nutztierriss durch einen Wolf der vorgeschriebene Mindestschutz vorhanden war. Entschädigung von nicht oder unzureichend geschützten Nutztieren wird nicht mehr geleistet.
Als Mindestschutz gelten nach wie vor mindestens 90 Zentimeter hohe, stromführende Elektrozäune oder 120 Zentimeter hohe, feste Koppeln aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material, mit festem Bodenabschluss. Die Meldung eines Schadens muss durch den Tierhalter innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Landratsamt erfolgen. An Wochenenden oder Feiertagen gibt es Bereitschaftspläne. Der Kontakt zu den Rissgutachtern kann auch über die Rettungs- oder Polizeileitstellen hergestellt werden.
Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben weiterhin die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe fördern zu lassen. Dabei geht es um die Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden oder die Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Netto-Ausgaben.
Seit dem 1. März 2016 steht den Tierhaltern in Sachsen neben dem bisherigen Sachbearbeiter für Präventionsberatung gegen Wolfsübergriffe auf Nutztiere, André Klingenberger (Tel. 0172 /3 75 76 02, E-Mail: andre.klingenberger@smul.sachsen.de), ein weiterer Ansprechpartner zur Verfügung. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat für zwei Jahre Ulrich Klausnitzer (Tel. 0151/50 55 14 65, E-Mail: herdenschutz@klausnitzer.org) mit der Beratung von Tierhaltern bezüglich Herdenschutz beauftragt. Tierhalter, die Fragen zum Herdenschutz bzw. zur Förderung von präventiven Schutzmaßnahmen haben oder Hilfe bei der Antragstellung brauchen, können sich an diese Experten wenden.