Gemeindefusion zum 1. Januar doch noch nicht perfekt
Im Sommer waren sich Horst Brückner und Andrea Weise als Bürgermeister über eine Fusion einig. Ein Händedruck zur Besiegelung blieb angesichts juristischer Zweifel noch aus. Foto: Till Scholtz-Knobloch
Waldhufen-Vierkirchen. Am 20. Dezember hatte das Landratsamt Görlitz die Vereinigung der Gemeinden Vierkirchen und Waldhufen zur neuen Gemeinde mit dem Namen Waldhufen-Vierkirchen zum 1. Januar genehmigt.
Die Gemeinden hatten Anfang 2024 eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet und eine Vereinbarung zum Zusammenschluss ausgearbeitet. Am 9. Juni 2024 sprachen sich die Wahlberechtigten beider Gemeinden in zwei Bürgerentscheiden mit einer deutlichen Mehrheit von mehr als Zweidritteln der abgegebenen Stimmen für die Vereinigung zum 1. Januar 2025 aus. Darauf wurde die Vereinbarung unterzeichnet und dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Mit Eingang des für die Genehmigung erforderlichen Einvernehmens durch das Sächsische Staatsministerium des Innern erteilte das Landratsamt die Genehmigung, so dass die neue Gemeinde Waldhufen-Vierkirchen zum Jahresbeginn 2025 mit annähernd 4.000 Einwohnern vereinbarungsgemäß eigentlich bereits ihre Existenz aufnehmen sollte. Der Gemeinderat der neuen Gemeinde soll sich aus den bisherigen Gemeinderäten von Vierkirchen und Waldhufen zusammensetzen und zunächst einen Bürgermeister wählen, denn die bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeister sollten damit im Grunde zum Ablauf des Silvestertages aus ihren Funktionen ausscheiden. Doch so schnell abgewickelt wurde die Sache nun doch nicht.
Die Stadt Reichenbach als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach habe die Entscheidung des Landkreises zur Gemeindefusion von Waldhufen und Vierkirchen am 27. Dezember empfangen und habe im Anschluss sofort Widerspruch gegen den vorliegenden Bescheid eingelegt, teilte Reichenbachs Bürgermeisterin Carina Dittrich am Silvestertag mit. „Gleichzeitig wurde noch am selben Tag ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bei der 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Dresden eingereicht und der Eingang inzwischen bestätigt. Im Ergebnis bedeutet das für die Bürger, vor allem aus Vierkirchen, dass sich ab dem 1. Januar bis zu einer Entscheidung des Gerichtes nichts in den Verwaltungsabläufen ändern wird. Sie können weiterhin auf den kompletten Verwaltungsservice aus dem Rathaus Reichenbach zurückgreifen. Das gilt insbesondere auch für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar“, erläuterte Dittrich die zunächst gültigen Folgen.
Hintergrund des Widerspruchs war, dass die neue Gemeinde im Verwaltungsverband Diehsa verwaltet werden soll. Aus der Verwaltungsgemeinschaft mit Reichenbach und Königshain als weiterer Mitgliedsgemeinde scheidet Vierkirchen durch eine vollzogene Vereinigung aus. Genau das hatte das Landratsamt Görlitz mit Bescheid vom 20. Dezember 2024 im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern noch bestätigt.