Grundsteuer: Warten Sie noch oder erklären Sie schon?
Das Finanzamt Bautzen ist der wichtigste Ansprechpartner für alle Fragen rund um die neue Grundsteuer. Foto: Benjamin Vogt
Bautzen. Die Grundsteuerreform bewegt die Gemüter. Der Oberlausitzer Kurier klärte mit der Amtsleiterin vom Finanzamt Bautzen, wie der aktuelle Stand ist und was Grundstückseigentümer jetzt beachten müssen.
Durch die Reform der Grundsteuer sind aktuell beim Finanzamt Bautzen circa 65.000 wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten. Im gesamten Landkreis handelt es sich um etwa 143.000 wirtschaftliche Einheiten. Bis zum 31. Oktober müssen alle Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärung abgegeben haben. Bislang sind circa 20 Prozent der Erklärungen beim Landkreis eingegangen.
Der aktuelle Beratungsbedarf wird von Amtsleiterin Katja Schimke, differenziert bewertet: „So unterschiedlich wie die Menschen sind, so unterschiedlich ist der Beratungsbedarf.“ Besonders dadurch, dass die Feststellungserklärung über das Online-Portal ELSTER abgegeben werden soll, entstehen bei den Bürgern zahlreiche Fragen. „Es gibt sehr versierte Computernutzer in allen Altersgruppen, die sich ohne Probleme im Internet belesen und sich kundig machen. Genauso gibt es Grundstückseigentümer aller Altersgruppen, die unterschiedliche Fragen oder Schwierigkeiten bei der Erstellung ihrer Grundsteuererklärung haben.“ so Bautzens oberste Finanzbeamte.
Wo bekomme ich
Informationen?
Doch an wen wendet sich der Bürger am besten, wenn er Fragen oder Probleme bei der Feststellungserklärung hat? Allgemeine Informationen sind auf der landeseigenen Internetseite unter grundsteuer.sachsen.de zu finden. Eine Kurzzusammenfassung enthält auch der Flyer „Die neue Grundsteuer“. Es besteht aber seit dem 1. April auch die Möglichkeit, sich unter der Sammelrufnummer telefonisch Rat zu holen. Für das Finanzamt Bautzen lautet diese (03591) 4 88 90 90.
Natürlich kann man auch direkt persönlich „aufs Amt“ gehen. Weil davon ausgegangen wurde, dass durch die Grundsteuerreform der Informationsbedarf der Bürger steigt, hat man besondere Sprechstunden für dieses Anliegen eingerichtet. Katja Schimke bittet aber um vorzeitige Anmeldung, um Wartezeiten zu vermeiden.
Wer hilft bei dem
Portal ELSTER ?
Wenn bei der Arbeit mit dem Programm ELSTER Probleme auftreten, steht zunächst die Hilfsfunktion mit einer Ausfüllhilfe zur Verfügung. Auf der schon genannten Internetseite zur Reform gibt es zusätzlich Ausfüllanleitungen für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen. Diese finden Sie auch auf der Seite finanzamt.sachsen.de/ausfuellanleitung-elster-13181.html). Ferner werden punktuelle Hilfestellungen telefonisch im Rahmen des ELSTER-Support gegeben. Für Privatpersonen mit einfachen Eigentumsverhältnissen gibt es zusätzlich die Möglichkeit der “Grundsteuererklärung für Privateigentum”. Unter dem Punkt „Grundsteuererklärung starten“ auf der Seite grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de kann anhand eines Fragebogens selbstständig geprüft werden, ob die Voraussetzungen dafür gegebne sind.
Wer keinen Internetzugang hat, kann als Härtefall die Erklärung auch in Papierform abgeben. Die Formulare dazu gibt es auf dem Finanzamt in Bautzen. Für diese Gruppe besteht aber auch die Möglichkeit, Angehörige zu bitten, die Erklärung zur Feststellung elektronisch abzugeben.
Worauf ist zu achten?
„Oft wird die Frage nach der wirtschaftlichen Einheit gestellt. Hier sind bewertungsrechtlich Wirtschaftsgüter in einem Einheitswertakt zusammengefasst, die nach der Verkehrsanschauung zusammengehören und demselben Eigentümer gehören“ so die Amtsleiterin. Eine Ausnahme bilden hierbei Wirtschaftsgüter von Ehegatten und eingetragenen Partnern.
„Die wirtschaftliche Einheit kann aus einem Wirtschaftsgut (z.B. Bauplatz) oder aus vielen Wirtschaftsgütern (z.B. landwirtschaftlicher Betrieb) bestehen. Zum Grundvermögen gehören zum Beispiel das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung. Eine verpachtete Landwirtschaftsfläche gehört dagegen in die Erklärung für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Werden Flächen unterschiedlich genutzt, so sind die jeweiligen Anteile z.B. ein Halb oder ein Viertel, wie aus der Bruchrechnung bekannt, mit Zähler und Nenner anzugeben.“ so Schimke weiter.
Grundsätzlich empfiehlt die Finanzbeamtin, das Portal ELSTER für die Erklärung zu nutzen und aufmerksam auf das korrekte Ausfüllen zu achten. Eine Registrierung ist dabei jederzeit möglich. Auch dafür kann man sich Hilfe bei den genannten Stellen holen.