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Handel bekommt wieder mehr Freiheiten

Handel bekommt wieder mehr Freiheiten

Das Flagge zeigen zahlt sich aus: Ab Montag sollen auch Kunden in der Oberlausitz vorher bestellte Waren bei den Einzelhändlern direkt abholen können. Foto: Symbolbild

Region. Was in anderen Bundesländern seit Beginn des aktuellen Lockdowns möglich ist, soll nun auch im Freistaat Einzug halten: Waren online oder telefonisch bestellen und beim Händler abholen. Das sogenannte „Click & Collect“ tritt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums ab kommendem Montag unter Beachtung strenger Regeln sachsenweit in Kraft. Gleichzeitig rief Minister Martin Dulig die Menschen dazu auf, lokale Händler zu unterstützen. Als Grundlage für die Lockerung wurden weiter sinkende Inzidenzwerte genannt.

„Ich bin sehr froh, dass wir diese Entscheidung heute treffen konnten“, sagte Martin Dulig. „Es ist mir absolut bewusst, dass die Öffnung dieses Verkaufskanals für die lokalen Händler immens wichtig ist. Deshalb habe ich mich auch dafür eingesetzt.“

In Sachsen, das lange Zeit die höchste Corona-Inzidenz im Bundesgebiet aufwies, überwog bisher die Befürchtung, dass es zu mehr Begegnungen und Kontakten oder gar Schlangenbildung kommen könnte. Mit den niedrigeren Ansteckungszahlen sei die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter besser möglich und das wiederum sei die Voraussetzung für das Abholen bestellter Ware in Geschäften. Dafür werde die Sächsische Corona-Schutzverordnung angepasst. Diese soll am 15. Februar in Kraft treten.

„Öffnen dürfen die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften“, erklärte in dem Zusammenhang ein Ministeriumssprecher. „Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden. Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive In ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Bei der Abholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist mittels der Einrichtung von Warteplätzen oder Hinweisschildern ein Warteschlangenmanagement notwendig, das alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr seit dem 28. Januar in Sachsen verpflichtend sind.“

Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, zum Beispiel im Voraus, per Rechnung oder online, hieß es.

Der Handelsverband Sachsen begrüßte indes den Vorstoß. Seit Beginn der coronabedingten Schließung hatte er auf die Zulassung von „Click & Collect“ gedrängt - „wohl wissend, dass dies den Umsatzverlust der Einzelhändler nicht ansatzweise ausgleichen kann“, wie ein Sprecher einräumte. Die Interessenvertretung verfolgt laut eigener Darstellung weiterhin das Ziel einer schnellstmöglichen Wiedereröffnung des Einzelhandels.

 

Redaktion / 09.02.2021

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