Herrnhut: „Der Mond hinter den Wolken“
Auch diese Schale mit Mond ist in der Sonderausstellung im Völkerkundemuseum Herrnhut zu sehen. Foto: privat
Herrnhut. Das Völkerkundemuseum Herrnhut präsentiert noch bis zum 6. Februar 2022 die Sonderausstellung „Der Mond hinter den Wolken. Die Ästhetik der japanischen Teekultur.“
In einer Vorschau dazu heißt es: „Zahlreiche Elemente, die wir als typisch japanisch betrachten, haben sich im Laufe der Jahrhunderte aus einer vom Zen-Buddhismus inspirierten Ästhetik heraus entwickelt. Untrennbar damit verbunden ist die Teekeramik aus Japan, die in starker Verbindung mit der intuitiven Wirklichkeitserfahrung des Menschen und des ihm umgebenden Naturgefühls steht. Auf kontemplativen Weg wird diese Erfahrung in der Teezeremonie erlebt. Im Chado – dem Teeweg – zeigt sich die Vereinigung einer ausgeprägten Gastfreundschaft und einem hochentwickelten Kunstverstand.“
Verschiedene Kunstgattungen kommen hierbei zum Ausdruck: Neben Malerei und Schriftkunst, Metall-, Holz-, und Lackarbeiten ist es vor allem die spezielle Keramik, die höchste Wertschätzung erfährt. Die Teegerätschaften folgen dabei der Wabi-Sabi-Ästhetik des Schlichten und Vergänglichen.
Die Sonderausstellung zeigt Objekte wie Teeschalen (Chawan) aus Japan, Korea und China sowie umfangreiches Zubehör, welches bei einer traditionellen Zusammenkunft im Teehaus verwendet wird – japanische Rollbilder (Kakejiku) ergänzen die Präsentation.
Beispiele zeitgenössischer regionaler Teekeramik, die an die Ästhetik und Brenntechniken japanischer Künstler angelehnt sind, sowie Werke ostasiatisch inspirierter Fingermalerei schlagen eine Brücke zur heutigen handwerklich-künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Teeweg in Japan.
Die Objekte stammen aus Privatsammlungen, aus der Produktion des Berliner Künstlers Thomas Riedinger sowie des Keramikers Hendrik Schöne aus Wittgendorf.
Die Öffnungszeiten des Völkerkundemuseums Herrnhut: Freitag bis Sonntag jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr. Ein Besuch ist nur mit Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises (2G) möglich und das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes (FFP2- oder OP-Maske) Pflicht.