IG-BAU sucht Lehrlinge für die Jugendvertretungen
Auch um dem Fachkräftemangel vorzubeugen, will die IG BAU die Mitsprache von Lehrlingen fördern. Foto: IG BAU
Region. Azubis und junge Beschäftigte aus dem Kreis Bautzen sollen sich nach dem Willen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) für ihre eigenen Belange einsetzen – und bei den laufenden Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) mitmachen.
„Von unbezahlten Überstunden bis hin zu Arbeiten, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben – immer wieder klagen Azubis über Missstände. Aber die muss niemand einfach so hinnehmen. Wer eigene Interessenvertreter wählt, kann im Betrieb ein entscheidendes Wort mitreden und sich das nötige Gehör beim Chef verschaffen“, sagt Roland Müller, Bezirksvorsitzender der IG BAU Ostsachsen.
Insbesondere Azubis aus der Baubranche sollten bei den JAV-Wahlen, die noch bis Ende November laufen, ihre Stimme abgeben, rät der Gewerkschafter. „Die Bau-Ausbildung hat zwar einen guten Ruf und liegt in puncto Bezahlung auf den vorderen Plätzen. Doch nach wie vor berichten Azubis, dass sie viele Aufgaben erfüllen müssen, die nicht der Ausbildung dienen. Immer wieder fühlen sie sich als billige Arbeitskräfte missbraucht. Zudem klagen sie über lange Arbeitszeiten durch weit entfernte Baustellen“, moniert Müller. Hier sollten die Firmen umdenken und für bessere Konditionen sorgen. Nur so könnten die Arbeitgeber den Fachkräftemangel in der Branche überwinden. Nach Überzeugung der IG BAU profitieren letztlich auch die Unternehmen von engagierten Azubi-Vertretern: Dort, wo es einen „Jugend-Betriebsrat“ gebe, stiegen die Zufriedenheit und die Motivation der Azubis. „Damit wachsen dann auch die Chancen, dass Azubis nach der Lehre ihrem Arbeitgeber die Treue halten“, so die Gewerkschaft.
Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Landkreis Bautzen aktuell rund 4.200 Auszubildende – 290 von ihnen lernen in der Baubranche. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – genauso wie alle, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Zur Wahl aufstellen lassen können sich darüber hinaus Beschäftigte unter 25 ohne Auszubildenden-Status.