In Döberkitz werden wieder Flüchtlinge untergebracht
Im Vorfeld der erstmaligen Nutzung als Flüchtlingsunterkunft 2016 erfolgten auch im Umfeld des Herrenhauses Döberkitz Bauarbeiten. Foto: Archiv
Döberkitz. Das Landratsamt Bautzen teilt folgendes mit: „Aufgrund der schwierigen Verfügbarkeit von günstigen Wohnungen und der begrenzten Kapazität in Asylunterkünften im Landkreis Bautzen, bereitet das Landratsamt derzeit ein Wohnheimprojekt in Döberkitz vor. In die ehemalige Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende könnten sich im Bedarfsfall bis zu 55 anerkannte Asylbewerber einmieten, die derzeit noch in regulären Gemeinschaftsunterkünften leben. Seit einigen Wochen werden in dem Objekt unter anderem Medienleitungen reaktiviert und einige gebrauchte Möbel bereitgestellt, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können.
Hintergrund ist, dass fast 300 Plätze in den bestehenden Asylunterkünften im Landkreis durch bereits anerkannte Asylbewerber belegt werden. Allein in der Stadt Bautzen betrifft dies rund 70 Personen. Diese finden derzeit nur schwer eine Wohnung, die den Mietpreis-Grenzen des Jobcenters entspricht. Ein Grund ist dabei die Unterbringung von mehr als 3.200 Ukrainern seit Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine. Rechtlich gesehen, müssten die anerkannten Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkunft verlassen – und wären unter Umständen als Obdachlose durch die jeweiligen Kommunen zu betreuen. Dies könnte mit einem Übergangswohnheim vermieden werden.
Derzeit führt die steigende Zahl an Asylbewerbern dazu, dass viele Flüchtlinge nur noch in so genannten Notunterkünften untergebracht werden. Diese befinden sich in Hoyerswerda und Kamenz. In den drei Notunterkünften stehen derzeit rund 380 Plätze zur Verfügung, die durch neue dezentrale Wohnprojekte als alternative Unterbringungsform abgelöst werden sollen. Auch hier gestaltet sich die Suche nach Anbietern teilweise schwierig. Als Zwischenlösung könnte ein Übergangswohnheim als Puffer zwischen Anerkennung und Auszug helfen.
Der Landkreis prüft zudem, ob in einem Teilbereich der Immobilie in Döberkitz temporär unbegleitete minderjährige Asylbewerber untergebracht werden können. Auch hier steigt die Zahl der Fälle, für die das Jugendamt des Landkreises entsprechend des Aufgriffsortes zuständig ist.“