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Kaum DPG-Logos in der Görlitzer City

Kaum DPG-Logos in der Görlitzer City

Diese Dose mit Herkunft Dänemark aus einem Imbiss in der City trägt nicht das vorgeschriebene DPG-Logo. Foto: Till Scholtz-Knobloch

Görlitz. Richard Bramowski aus dem Südbadischen ist beruflich bedingt, immer mal wieder in Görlitz und 2024 bereits mehrfach, wie er bekundet. Für ihn ist die Nähe zu Frankreich und der Schweiz Alltag in seinem Dreiländereck beim Schwarzwald. In Görlitz vergleicht er gerne, was im hiesigen Dreiländereck anders läuft. Eines ärgert ihn an der Lausitzer Neiße dabei besonders: „In diesem Jahr konnte ich in etlichen Betrieben keine Änderungen bei einem Ärgernis vorfinden, dass mir aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung schon lange auffällt“, sagt er. Allein um den Postplatz und in der Berliner Straße habe er acht gastronomische Betriebe feststellen können, „die verschiedene Getränke ohne das verpflichtende DPG-Logo verkaufen.“ Dabei geht es primär um Erfrischungsgetränke in Dosen , aber auch um Mineralwasser in PET-Flaschen. Sprich: Vorwiegend Imbissbetreiber verkaufen oft in Polen gekaufte Getränke, die ohne Recyclingrücknahme oft in wilder Entsorgung enden. Die Gastronomen nutzen dabei die günstigen Auslandspreise, während sich sich eigenen Rücknahmeverpflichtungen entziehen.

„Im Stadtgebiet sind ja Mitarbeiter der Ortspolizei unterwegs. Einen traf ich auch gerade in einem der betreffenden Läden beim Einkauf und er sprach von einer unzufriedenen Zusammenarbeit mit dem Landratsamt. Ich hatte bereits mehrfach vorgeschlagen, bei diesem Problem die Ordnungsämter der Kommunen hier um Amtshilfe zu bitten. Deren Mitarbeiter sind täglich vor Ort und können problemlos nebenbei Kontrollen durchführen“, stellt sich Richard Bramowski die Sache schon seit einiger Zeit vor und argumentierte entsprechend gegenüber dem Landratsamt. „Nun frage ich mich doch, warum sich in Görlitz nichts ändert“, stellt er jetzt gegenüber dem Niederschlesischen Kurier fest, nachdem er 2023 vorstellig geworden war und mitteilte, dass er Verstöße gegen das Verpackungsgesetz sowie Pfandpflichten zur Anzeige gebracht habe.

Nachdem das entsprechende Sachgebiet danach nach seiner Sicht mit Untätigkeit glänzte, hakte Richard Bramowski auch bei der Stadt Görlitz nach und schalte zudem einen Rechtsanwalt ein. Die Redaktion fragte flankierend ebenso noch einmal bei Kreis und Stadt nach, wieso das Anliegen scheinbar so halbherzig verfolgt werde. Das federführende Landratsamt betont zunächst, dass die Kontrolle der Pfandpflicht den unteren Abfallbehörden der Landkreise übertragen ist, den kommunalen Ordnungsämtern nicht. „Darüber hinaus werden im Rahmen behördlicher Überwachungen im Regelfall stets mehrere untergeordnete Rechtsnormen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) berücksichtigt und geprüft. Somit ist eine Übertragung komplexer Aufgaben der Umweltüberwachung ohne rechtliche Zuständigkeit nicht zielführend.“ Seit der Einführung des Einwegpfands 2003 seien durch die Abfallbehörden, beziehungsweise seit 2008 durch das Landratsamt „immer wieder anlassbezogen Schwer-punktkontrollen durchgeführt“ worden, bei denen die Abgabe von Getränkeverpackungen ohne Pfand an den Endverbraucher sanktioniert werden kann. Alle in der Vergangenheit beim Landratsamt eingegangen Anzeigen zur Problematik seien überprüft und entsprechende Veranlassungen getroffen worden. Die Stadt Görlitz verweist darauf, dass ihr „mögliche Verstöße gegen das Verpackungsgesetz bekannt“ sind. „Wir stehen im stetigen Austausch mit der hier zuständigen Unteren Abfallbehörde des Landeskreises Görlitz. Hinweise, Anzeigen oder festgestellte Verstöße werden umgehend weitergeleitet“, so Annegret Oberndorfer von der Stadt Görlitz. Richard Bramowskis Sicht ändert das nicht, er behalte die Sache bei seinen Reisen nach Görlitz im Auge und ziehe Dienstaufsichtbeschwerden in Erwägung.

Till Scholtz-Knobloch / 02.09.2024

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