Kein 2G-Optionsmodell für Einzelhandel geplant
Einen generellen Lockdown soll es im Freistaat nicht mehr geben. Jedoch müssen sich Ungeimpfte bei zugespitzter Corona-Lage darauf einstellen, dass ihnen unter anderem der Zutritt zu Gaststuben verwehrt bleibt. Darüber wird derzeit diskutiert. Pressefoto
Region. Die Staatsregierung plant im Rahmen ihrer nächsten Corona-Verordnung keine Einführung eines generellen 2G-Optionsmodells, wonach nur Genesene und Geimpfte Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Angeboten haben können. Das teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. Aufgrund anderslautender Medienberichte stellte die Behörde klar, dass für den Zugang zu Geschäften des Einzelhandels, zu Supermärkten und Einkaufszentren weiterhin die jeweiligen Hygienekonzepte mit der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung gelten. Am kommenden Dienstag soll die Regelung beschlossen werden. Derzeit sei das Anhörungsverfahren sowie dessen Auswertung zur neuen Corona-Verordnung noch nicht abgeschlossen, so eine Sprecherin.
Allerdings verlautete aus Dresden, dass die Möglichkeit einer optionalen Zugangsbeschränkung allein für Genesene und Geimpfte für einige Bereiche diskutiert werde. Demnach könnte das den Zugang zur Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen und Prostitution, den Sport im Innenbereich, den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art, den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich, den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich, die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten - auch im Gelegenheits- und Linienverkehr - sowie den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich betreffen.
Für den Zugang beziehungsweise die Inanspruchnahme dieser Angebote werde bislang bei Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 eine Impf-, Genesenen- oder ein negativer Testnachweis benötigt. Zusätzlich soll das Optionsmodell auch bei Großveranstaltungen bis zu einer maximalen Besucherzahl von 5.000 Personen wählbar sein.