Kein Zebrastreifen an der Kirchstraße
Seit dem Oktober 2020 gibt es im Bereich des Gehweges vom Parkplatz Clara-Zetkin-Straße eine Fahrbahneinengung.
Bischofswerda. An der Kirchstraße ist kein Zebrastreifen erforderlich. Zu dieser Einschätzung ist jetzt der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages gekommen. „Angesichts der bereits angeordneten und realisierten Maßnahmen wird kein Erfordernis für die Errichtung eines Fußgängerüberweges gesehen“, schreibt der Ausschuss in seiner Stellungnahme zu einer entsprechenden Bürgereingabe. Zudem schätze die Stadt Bischofswerda ein, dass ein Zebrastreifen nur eine „scheinbar höhere Sicherheit“ für Fußgänger und insbesondere die Kinder der an der Kirchstraße angesiedelten Schulen biete.
Der Petent hatte vorgebracht, dass sich viele Fahrzeugführer nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h (von 6 bis 14 Uhr) halten würden, was zu gefährlichen Situationen führe. Bei insgesamt acht Verkehrskontrollen in den Jahren 2019 und 2020 hatten 105 von 1.725 Fahrzeugen, also sechs Prozent, die Geschwindigkeit nicht eingehalten. Der Höchstwert lag bei 70 km/h. Das Unfallaufkommen werde als „unauffällig“ eingeschätzt. Allerdings kam es 2020 zu einem Unfall, der zu einer leichten Verletzung eines achtjährigen Mädchens führte. Als „problematisch“ schätze die Stadt Bischofswerda jedoch den Hol- und Bringverkehr der Eltern ein, bei dem oftmals das geltende Halteverbot missachtet werde. Seit dem Oktober 2020 gäbe es im Bereich des Gehweges vom Parkplatz Clara-Zetkin-Straße eine Fahrbahneinengung. Eine zweite Einengung werde geplant. Zudem leisteten Schülerlotsen Hilfe beim Überqueren der Fahrbahn.