»Kleiner Grenzverkehr« zum Einkaufen oder Tanken ausgesetzt
Symbolbild
Zittau/Görlitz. Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den „Kleinen Grenzverkehr“ zwischen Deutschland, Polen und Tschechien ausgesetzt. Seit Dienstag, 17. November, dürfen demnach nur noch Personen für maximal zwölf Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als zwölf Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn berufliche, soziale oder medizinische Gründe vorliegen.
Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.
Staatsministerin Petra Köpping: „Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass ich mit Blick auf die hohen Infektionszahlen regen grenzüberschreitenden Einkaufstourismus sehr kritisch sehe. Angesichts der ernsten Lage haben wir entschieden, dass Einkaufs- oder Tankfahrten nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Wir müssen die Kontakte einschränken, um die Pandemie einzudämmen.“ Die geänderte Quarantäne-Verordnung finden Sie im Internet unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen.“
Kommentare zum Artikel "»Kleiner Grenzverkehr« zum Einkaufen oder Tanken ausgesetzt"
Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.
Die Großdemos werden nicht verboten..........seltsam.?
Eine Wanderung ins Nachbarland lasse ich mir nicht verbieten.