Update: Kontaktsperre hält vorerst bis Anfang Mai
Die Corona-Krise hat inzwischen viele Helden hervorgebracht. Ihnen gebührt ein großes Dankeschön. Doch eine Krise wie diese lässt sich nur meistern, wenn alle an einem Strang ziehen. Foto: RK
Region. Jetzt ist klar: Die Menschen auch hierzulande brauchen weiterhin ein starkes Nervenkostüm und viel Geduld. Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf einen Fahrplan verständigt, wie ein Weg aus dem Virus-Krisen-Shutdown schrittweise gelingen kann. In dem Zusammenhang wurde auch vereinbart, bis zum 3. Mai zahlreiche Beschränkungen vorerst beizubehalten.
Erste zaghafte Lockerungen in Aussicht gestellt
So werden die Menschen angehalten, weiterhin auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten – zu verzichten. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Zudem bleiben Großveranstaltungen mindestens bis Ende August untersagt, da sie nach Ansicht von Experten in der Infektionsdynamik eine große Rolle spielen.
Indes können weitere Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen in Kürze wieder öffnen. Dazu zählen jene mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sowie unabhängig von der Größe Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen. Auch hier gelten dann die entsprechenden Verhaltensregeln.
Viele Schüler bleiben bis auf Weiteres daheim
Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist nach Ansicht der Bundesregierung und der Länderchefs ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen jedoch nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Das Sächsische Kultusministerium erklärte am Mittwochabend in dem Kontext, dass für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen der Unterricht nach den Osterferien wieder startet. Alle weiteren konkreten Informationen erhalten die Prüflinge in den kommenden Tagen von ihren Schulen.
Wie es mit den anderen Schülerinnen und Schülern weitergeht, dazu machte das Haus von Kultusminister Christian Piwarz zunächst keine Angaben. Denkbar ist, dass für sie erst ab dem 4. Mai 2020 der Unterricht weitergeht. Bis dahin soll die Kultusministerkonferenz ein Konzept vorlegen, wie sich der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufnehmen lässt.
Bis die Schulen zum Normalbetrieb zurückkehren, vergeht noch etwas Zeit. Bis dahin werde die Notbetreuung zunächst fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet, heißt es in dem heute vorgestellten Beschlusspapier.
Kontaktpersonen per App aufspüren
Die wichtigste Maßnahme bleibt jedoch, Abstand zu halten. Deshalb ist es nach Ansicht der Bundesregierung und Länderchefs weiterhin entscheidend, dass die Menschen in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von anderthalb Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt auch weiterhin als verbindlich. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden den Angaben zufolge entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
Eine App soll hingegen dabei behilflich sein, epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des jeweiligen Nutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils zu speichern. Darüber hinaus soll der Einsatz der Software auf Freiwilligkeit basieren. Um darüber hinaus künftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, sollen vor Ort in den öffentlichen Gesundheitsdiensten zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen werden - mindestens ein Team von fünf Personen pro 20.000 Einwohner, so die Vorstellungen der Entscheidungsträger.
Insgesamt beinhaltet das am Mittwoch veröffentlichte Beschlusspapier 19 Punkte sowie eine Grobübersicht über fortbestehende Maßnahmen aus früheren Festlegungen. Spezielle Maßnahmen, die den Freistaat Sachsen betreffen, sind in unserem aktuellen Corona-Infoblog aufgeführt.