Lager- und Traditionsfeuer vorerst verboten
Bis auf Widerruf dürfen laut Stadtverwaltung Zittau keine Lager- und Traditionsfeuer abgehalten werden. Foto: Archiv
Zittau. Die Stadtverwaltung Zittau teilt mit, dass bis auf Widerruf keine Erlaubnisse zur Abhaltung von Lager- und Traditionsfeuern, insbesondere auch von Osterfeuern, erteilt werden. Zur Begründung heißt es: Offene Feuer stehen nach den Bestimmungen der Polizeiverordnung unter dem Genehmigungsvorbehalt durch die Behörde. Größere Feuer dienen entweder als
Licht- und Wärmequelle oder als Traditionsfeuer zur Brauchtumspflege und sind geeignet, Menschenmengen zu versammeln. Aus Gründen des Infektionsschutzes müssen solche Zusammenkünfte bzw. Veranstaltungen vermieden werden und sind gegenwärtig durch die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März .2020 verboten.
Davon ausgenommen sind Koch- und Grillfeuer in befestigten Feuerstätten mit einem Durchmesser nicht größer als 60 Zentimeter oder in handelsüblichen Grillgeräten im eigenen Garten. Diese Feuer dürfen nur alleine oder mit dem Lebenspartner bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes auf dem zum Wohnbereich gehörenden Grundstück abgehalten werden. Grillpartys oder ein „nettes Beisammensein“ mit weiteren Personen im Garten dürfen keinesfalls stattfinden. Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden. Vom Verbot betroffen sind auch Familienangehörige, die gewöhnlich in einem eigenen oder anderen Hausstand leben. Und bei der Unterhaltung über den Gartenzaun gilt: Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 Meter betragen.
Hinweis: Für Koch und Grillfeuer dürfen nur handelsübliche Brennstoffe oder trockenes Scheitholz verwendet werden. Das Verbrennen pflanzlicher oder anderweitiger Abfälle ist untersagt